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Krankenversicherung & Rentenversicherung

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Ralf-Daniel
(@ralf-daniel)
Active Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 6
Themenstarter  

Hallo, mein Name ist Ralf-Daniel und auf Grund meiner damaligen Erkrankung bin ich  voller Erwerbsminderungsrenter bis zum 64.Lebensjahr. Nun zu meiner Frage; Wie muss ich bei der Krankenkasse AOK vorgehen um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden und ebenso bei der Rentenversicherung damit ich nun sorglos nach Bulgarien auswandern kann. Eine Anfrage der AOK Hessen zwecks Auswanderung wurde mir per Mail mitgeteilt das sich Herr... gerne mit mir persönlich am Telefon besprechen möchte. Tja, nur zu meinem Besten wohlmöglich, telefonisch;-)

LG Ralf-Daniel


   
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(@ichbingeloescht)
Noble Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 625
 

Hallo, du mußt das Formular 121, jetzt hat es eine andere Nummer (Name), vor 7 Jahren lautete es noch so, von deiner KK mit nach hier bringen. Und auf jedem Fall mußt du in deiner KK bleiben!!! Denn hier, wenn du angemeldet bist, mußt du alles, wie alle Bulgaren, alle Medizin und Doktors selbst bezahlen. Da du aber noch in der Deutschen KK bist, die dir ja auch von deiner Rente abgezogen wird, läßt du dir hier beim Dok und in der Apotheke eine Faktura (Rechnung) geben, die du dann an deine KK in D sendest. Normal, wir gehören hier zur EU, bekommst du das Geld zurück. Viel Glück!


   
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Ralf-Daniel
(@ralf-daniel)
Active Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 6
Themenstarter  

Dankeschön Herr Henrich45


   
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(@goeritz-lothar)
Eminent Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 23
 

Das gild für in Deutland versicherte Personen in ganz Europa

Sozialgesetzbuch (SGB V)
Fünftes Buch
Gesetzliche Krankenversicherung

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G. v. 27.3.2020 I 587

 

§ 61 SGB V Zuzahlungen

Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.

Hierfür brauche ich einen schriftlichen Antrag mit allen Zuzahlungsbelegen (Wichtig ist, das 
auf allen Zuzahlungsbelegen Ihr Vor und Nachname drauf stehen). Wenn kein Name drauf steht,
können wir diese nicht anerkennen. Gerne können Sie mir dann auch alle Belege und den
Antrag per E-Mail zuschicken. Das ist die Antwort vonmeiner Krankenkasse ?

   
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Eli
 Eli
(@eli)
Famed Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 854
 
Geschrieben von: @lavendura

du schreibst,dass man in der deutschen KK bleiben muss, dem ist nicht so. Wir sind schon seit 2016 nicht mehr in Deutschland krankenversichert sondern in BG.

Hallo Lavendura, du hast ja Recht, aber Ralf-Daniel bekommt Rente aus D und da kommt er aus der deutschen KV definitiv nicht mehr raus. LG Eli


   
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Helga
(@zehetmaier-helga)
Estimable Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 140
 

@lavendura

wir sitzen noch immer auf dem Campingplatz in Aheloy fest. In welcher Region wohnst du denn?

LG Helga


   
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Helga
(@zehetmaier-helga)
Estimable Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 140
 

@lavendura

Aheloy gehört zum Bezirk Burgas! - wir haben hier auf dem Campingplatz Internetprobleme! Zu welchem Bezirk Aksakovo? 

LG Helga

 


   
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Eli
 Eli
(@eli)
Famed Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 854
 
Geschrieben von: @lavendura  

Die Metro ist sogar so mega aufgestellt, da kann man sich die Deklaration als Pdf ansehen.

Wir werden demnächst mal einen Abstecher dahin und in den Baumarkt machen. Ich werde berichten.

@Eli kannst du dich noch an deine Schulzeit in der DDR zurück erinnern?

Da gab es einen sogenannten BCG-Test. 

Hallo Lavendura,

denkst du das ihr in die Metro mit der Deklaration kommt? Wir hatten heute ein Gespräch hier. Der Mann kam nur aus Karnobat heraus, weil er hier seine Mutter hat und er war auch nur alleine da ohne Frau. Aber vielleicht wird das auch hier anders gehandhabt als bei Euch.

Ja, ich kenne den Test. Meine Mutti hatte eine Lungen TBC und war 6 Jahre krank, ein ganzes Jahr davon in der Heilstätte . Jetzt hat sie natürlich auch Angst. Wir wurden auch als Kinder regelmäßig untersucht und geröntgt. LG Eli


   
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(@ichbingeloescht)
Noble Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 625
 

Zur Krankenversicherung im Ausland.....

Ich würde beim Auswandern immer den einfachsten Weg gehen und mir einen Wohnsitz in Deutschland behalten. Einfach bei den Kindern oder bei Freunden polizeilich melden, seinen Namen an deren Briefkasten und fertig.

So macht man dann halt Langzeiturlaub im Ausland, kann aber zb sein Sparkassenkonto behalten und man überweist sich online immer nur einen gewissen betrag auf sein bulgarisches konto.

Auch mit der Krankenkasse hat man da keine Probleme, man schliesst halt zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung für paar euro ab und behält seine normale Krankenkasse in Deutschland.

Komplett in Deutschland abmelden und somit komplett in Bulgarien als neuer Bürger anmelden ist aufgrund der sich ständig änderten Gestze im Ausland äusserst kompliziert und auch eine etwaige Rückkehr nach D gestaltet sich schwierig.

 

 


   
Duk, Dieter, Duk and 3 people reacted
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 Duk
(@duk)
New Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 3
 

 

Tobias,sag mal bitte, aus welcher Ecke Sachsens kommst du?

Gruss Duk


   
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(@ichbingeloescht)
Noble Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 625
 

@duk aus Dresden


   
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 Duk
(@duk)
New Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 3
 

@tobias, dann sins wir fast Nachbarn


   
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Eli
 Eli
(@eli)
Famed Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 854
 
Geschrieben von: @tobias

Einfach bei den Kindern oder bei Freunden polizeilich melden, seinen Namen an deren Briefkasten und fertig.

Das geht nur einfach, wenn die Kinder, Freunde eine eigene Immobilie haben. Ansonsten muß der Vermieter der Wohnung zustimmen. LG Eli


   
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(@ichbingeloescht)
Noble Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 625
 

Hallo, ja, genau. Aber vielleicht kennt der eine oder andere Leute mit eigenem Haus, so ist das auf jeden Fall der einfachere Weg. Das hat auch nichts nur mit dem Auswandern nach Bulgarien zu tun, sondern ich kenne auch Leute die in Pattaya Thailand wohnen, die haben das auch so gemacht und reisen einmal im Jahr nach Deutschland, schlendern übern Weihnachtsmarkt und besuchen Freunde und Verwandte.


   
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(@abc25af)
Reputable Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 214
 

Hallo,

korrekt ist nur ein Hauptwohnsitz in Europa möglich!

Zweitwohnsitz kann man nur in dem Land haben wo man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist

Reisekrankenvericherung ist Schlitzohrigkeit.

Wer Auswandert, sollte sich schon an die jeweils gültigen Gesetze halten.

 

 

 


   
Ha-jo, Ha-jo and Ha-jo reacted
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