- Hallo ihr lieben, weiß jemand ob es Genehmigungspflichtig ist einen Gerätenschuppen zu bauen?
- Euch allen eine gute Nacht
Wie in Deutschland, so auch in Bulgarien hat offiziell alles seine Ordnung....aber ...in Bulgarien schaut noch keiner danach..es sei denn, es gibt eine Beschwerde oder Anzeige. Lavendura hat es richtig erfasst- wenn die Nachbarn gut gesinnt sind, sind meistens keine Probleme da. 3 Meter Abstand zur Grenze sind Pflicht, im unteren Teil des Grundstück sogar 5 m.
auch unsere nachbarn sagen, so lange es keinen stört - da müßte ich erst mal zwei von meinen Nachbarn anzeigen, aber was hab ich davon ausser ärger? Und so werden die Nachbarn eben auch denken. Wo kein Kläger da kein Richter. Und einer unser Nachbarn ist Bauingenieur. Er sollte es wissen!
Das Haus unseres Nachbarn steht genau an unserer Grundstücksgrenze. Er müsste da ja sein Haus abreißen. Unser Eselstall und Hühnerhaus ( vom Vorbesitzer) an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Bisher hat das niemanden gestört.
Wenn einer anfängt zu klagen dann sieht es anders aus, aber wer traut sich das, bei den Kosten die dann auf einen zukommen. Also duldet man diese Dinge eben. Wenn einer klagt, dann sind das nur die Ausländer. Aber Spaß haben sie dann auf ihrem Grundstück keinen mehr, das sollte man immer bedenken
@lavendura
Danke für deine Antwort
Ich hatte mich bei euch allen bedankt,
Aber meine Antwort ist weg!!!
Keins Ahnung was ich falsch mache.
Es war sehr hilfreich
Wir werden erst mal die Nachbarn richtig kennen lernen. Wir lieben kein Streit.
Dafür ist das Leben zu kurz.
Allen gute Nacht
Ich hatte mich bei euch allen bedankt,
Aber meine Antwort ist weg!!!
Keins Ahnung was ich falsch mache.
Kann am Netzempfang liegen, hatte ich auch schon.Dann kommen alle Antworten mehrfach/ doppelt oder 10 mal hier im Forum an. Passiert mir aber nur, wenn ich vom Telefon sende.LG und лека нощ
Es muß nicht so sein, daß ein Schuppen oä. mit Abstand zur Grenze gebaut werden muß. Zumindest für D-MV habe ich das recherchiert, es gibt sog. "Grenzbauten", die direkt mit der Wand die Grenze bilden. Das darf aber nicht die gesamte Länge annehmen, sondern genau festgelegte Gesamtlängen, je nach Grundstücksgröße. Könnte in BG vielleicht ähnlich sein. Und mit dem Nachbarn reden ist immer eine gute Idee.