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Erbrecht bei Eigentum in Bulgarien

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Eli
 Eli
(@eli)
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Beigetreten: 5 Jahren vor
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Themenstarter  
Geschrieben von: @ha-jo

@lavendura  Warum übertragt ihr nicht Haus & Grund auf euch (privat) und schließt die Firma ? So habe ich es auch gemacht damals . Gibt noch etwas Rennerei und Papierkram ( 10 Jahre aufheben ! ) , dann ist Ruhe im Karton .

LG  Ha-Jo

 

Wir haben die Firma 2012 auch aufgelöst. Das heißt die Firma hat das Haus und Grundstück an uns Beide privat verkauft. Wir zahlen jeder getrennt Grundsteuer, Müll usw. Der Kaufpreis war so gestaltet, das keine Steuern angefallen sind. Das hat alles unsere Immo Firma erledigt, bei der wir 2006 auch das Haus gekauft haben. 

Seit 2015 gibt es die aktuelle EU-Erbrechtsverordnung

Nach der EU-Verordnung gilt  das Wohnsitzprinzip: Für den gesamten Nachlass ist eine Rechtsordnung maßgeblich, und zwar die des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Auch die Zuständigkeit von Gerichten und Behörden bestimmt sich nach diesem Wohnsitzprinzip.

Handlungsbedarf besteht nun für all diejenigen, die im Ausland leben, aber trotzdem nach dem Recht ihres Heimatlandes vererben wollen". Für sie sieht die neue EU-Verordnung ein Wahlrecht vor. So können die Erblasser testamentarisch bestimmen, dass für ihren Nachlass nicht das Erbrecht ihres Wohnsitzes, sondern das ihrer Staatsangehörigkeit gelten soll. „Wer deutsches Erbrecht wählt, kann auch die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bestimmen.“

Dann gilt sicher auch die deutsche Erbschaftsteuer.

https://www.biallo.de/recht-steuern/news/neue-regeln-in-eu/

Sicher für viele interessant. 

LG Eli


   
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