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Vermietetes Haus kaufen? Rechtliche Aspekte

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beefeater
(@beefeater)
Estimable Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 106
Themenstarter  

Hallo Leute,

ich habe gerade ein sehr interessantes Haus samt Anwesen nähe Albena gefunden, bei dem ich zum ersten Mal das Gefühl habe, zuzugreifen. 

Nun gibt es dabei den Haken, dass es an eine Familie vermietet ist, deren Kinder in Varna zur Schule gehen. Hat jemand schonmal gehört oder erlebt, wie so etwas dann rechtlich in Bulgarien aussieht?

Mir ist völlig klar, das dieses Thema ein Geschmäckle hat und jeder, dem schonmal deswegen gekündigt wurde, sofort die Hasskappe aufhat.

Ich würde aber natürlich nach einem eventuellen Kauf gerne selber in dem Haus wohnen und es nicht Jahrelang weiter vermieten. Gibt es in Bulgarien eine Kündigung auf Grund von Eigenbedarf ähnlich wie in D?

Ich habe keine Ahnung, ob das Haus überhaupt noch zu haben ist, daher ist die Frage momentan eh rein theoretisch. Würde mich freuen, wenn jemand dazu etwas sage kann.

Gruss Mike


   
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(@ichbingeloescht)
Noble Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 625
 

Es muss ja auf jeden Fall einen Mietvertrag geben und der läuft i.d.R. 1 Jahr. Lasse Dir den Mietvertrag vom Hauseigentümer vorlegen, lasse ihn von einer vereidigten Übersetzerin übersetzen und dann sprich mit den Mietern, um zu schauen, wie die reagieren, wenn Du denen mitteilst, dass Du den Mietvertrag kündigen wirst, um selbst in dem Haus zu wohnen.

Letztendlich muss der Mieter raus, wenn er keinen rechtskräftigen Mietvertrag mehr hat. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat, kann aber im Mietvertrag anders geregelt sein.


   
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beefeater
(@beefeater)
Estimable Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 106
Themenstarter  

Danke für die Antwort.

Da Haus ist scheinbar längst verkauft , wird aber von mehreren GROSSEN Maklern weiter lustig angeboten ...  Und das seit Jahren.Wenn man sich einige Immo Seiten anschaut, steht bei teilweise 80-90% SOLD bzw. Ausverkauft neben dem Expose. Aber das bin ich auch von deutschen Maklern längst gewohnt...

Nunja. Es hätte mich bei diesem Haus sowieso extrem verwundert, wenn es noch zu haben gewesen wäre. War einfach zu gut und wahr zu sein.

Zurück zum Thema...

Dann wäre, sollte dieser Fall irgendwann wirklich für mich zutreffen, eine maximale Wartezeit von 12 (bzw. eher weniger) Monaten angesagt. Damit könnte ich dann leben. Alleine schon, um keine Familie in Schwierigkeiten zu bringen.

 


   
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Mangomonster
(@mangomonster)
Trusted Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 48
 

@beefeater mit den bereits verkauften Objekten, das ist mir auch so passiert, fast hätte ich das Flugticket schon gekauft, dann bekam ich eine Info von einer anderen Maklerin, dass diese Wohnung vor über drei Monaten verkauft wurde, sie hatte sie an der roten Farbe der Kücheneinrichtung erkannt. So habe ich dann gewartet, bis sich eine seriöse Gelegenheit ergeben hat. Kann den unseriösen Makler auf Wunsch in einer privaten Nachricht nennen, falls das nicht gegen die Regeln verstößt. Er hat auf ebay weit über 300 Objekte, von denen nur wenige tatsächlich zum Verkauf stehen. Er verschweigt den Kunden auch den häufigen Kloakengeruch in Ravda, der von dem Klärwerk stammt etc.


   
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