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[Setzen] Moechte mich vorstellen!

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(@eichel-holger-karl)
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Beigetreten: 4 Jahren vor
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Themenstarter  

@lavendura Hallo, erst einmal Vielen Dank fuer deine Antwort. Nun verstehe ich warum und wieso ihr eine Bulgarische EU-Gesundheitskarte habt, die ihr bei der Bank/Post beantragen muesst!  Ihr habt also Keinerlei Anspruch mehr auf Leistungen der Deutschen Kranken&Pflegeversicherung-Habe ich das Richtig verstanden? Da ich aber meine Deutsche Kranken&Pflegeversicherung auf Alle Faelle behalten will, schon deswegen weil ich Chronisch Krank bin, habe ich mich heute morgen noch einmal bei meiner Deutschen Krankenkasse&Pflegeversicherung von einen Spezialisten fuer die Mittel&Suedosteuropaeischen Mitgliedsstaaten der EU beraten lassen und das Ausfuehrlich!                                                                  1. Wenn man als Mitglied einer Deutschen Kranken&Pflegeversicherung in eine anderes EU-Land Umzieht/Wohnort verlegt gilt folgende Regelung:                                                                                    2. Wenn man in das EU-Land seiner Wahl, also in meinen Fall Bulgarien, muss man sich bei seiner Deutschen Kranken&Pflegekasse per Telefon oder E-Mail melden. Man muss eine Wohnanschrift im entsprechenden Land, also in meinen Fall Bulgarien, haben und diese seiner Deutschen Kranken&Pflegeversicherung durchgeben.                                                                                              3. Nachdem man seine Neue Adresse, also bei mir Bulgarien, an seine Kranken&Pflegeversicherung gemeldet hat, sendet diese per Post an die Neue Wohnadresse, also nach Bulgarien in meinen Fall, ein Formular das sich E-101 nennt. Dieses Formular ist in der jeweiligen Landessprache, also hier Bulgarisch, gehalten und es steht auch das entsprechende Buero der Bulgarischen Krankenkasse darauf, wohin man sich wenden muss.                                                                                                                                4. Mit diesen Formular E-101 muss ich in das zustaendige Buero der Bulgarischen Krankenkasse fuer Bansko gehen.                                                                                                                                      5. Die Bulgarische Krankenkasse fuellt das Formular E-101 aus und sendet es zurueck an meine Deutsche Krankenkasse. Und die Deutsche Krankenkasse verpflichtet sich mit diesen Formular E-101 Alle anfallenden Kosten die ich im Bulgarischen Gesundheitssystem verursache Zu Uebernehmen-Bis zu den Jeweilig gueltigen Hoechstgrenzen in Deutschland.                                                                                6. Nachdem die Deutsche Krankenkasse das ausgefuellte Formular E-101 von der Bulgarischen Krankenkasse erhalten hat, sendet die Deutsche Krankenkasse eine Verpflichtungserklaerung an die Bulgarische Krankenkasse und es wird ein Vertrag zwischen der Deutschen und Bulgarischen Krankenkasse gueltig! Damit bin ich dann Mitglied in der Deutschen und in der Bulgarischen Krankenkasse!                    7. Nachdem das Alles erledigt ist, bekomme ich von der Bulgarischen Krankenkasse eine Versicherungsnummer und eine Versichertenkarte die fuer Alle Aerzte, Krankenhaeuser und Aotheken in Bulgarien gueltig ist. Ueber diese Karte&Versicherungsnummer werden Alle Leistungen die ein Arzt, ein Krankenhaus oder einen Apotheke in Bulgarrien fuer mich erbringt mit der Bulgarischen Krankenkasse abgerechnet! Aber diese Bulgarische Krankenkarte gilt Nur in Bulgarien und in Keinen anderen EU-Land!    Dieser Vorgang, wie oben beschrieben ist in Allen EU-Mitgliedslaendern sowie Norwegen, Schweiz, Serbien und Montenegro sowie Bosnien-Herzogwina Gleich!! Jedenfalss wenn man in Deutschland Kranken&Pflegeversichert bleibt und die Beitraege in Deutschland bezahlt! 

Und nun zur Deutschen Pflegeversicherung: Die Deutsche Pflegeversicherung erbringt in den Mitgliedslaendern der EU nur das Pflegegeld entsprechend der Stufe die fuer Deutschland festgestelt wird. Sachleistungen werden von der Deutschen Pflegeversicherung in den EU-Laender Nicht bezahlt!                Wenn man noch keine Pflegestufe hat und z.B. in Bulgarien ein Pflegefall wird, muss man sich bei seiner Deutschen Pflegeversicherung melden und einen Antrag auf Pflegegeld stellen! Dann kommt ein Gutachter der Deutschen Pflegekasse nach Bulgarien oder entsprechend in jedes andere EU-Land und man wird von den Deutschen Gutachter in die Jeweilige Stufe Eingestuft. Erst nach Einstufung und Bewilligung durch die Deutsche Pflegeversicherung wird einen dann das Pflegegeld monatlich nach Bulgarien oder in das entsprechende EU-Land ueberwiesen.   Diese Regelung fuer das Pflegegeld gilt aber NUR fuer die EU-Mitgliedsstaaten und Nicht fuer Norwegen, Schweiz, Serbien&Montenegro und Bosnien&Herzogowina!

Ich hoffe ich konnte euch nun die Richtigen Antworten geben wie es fuer Mitglieder die in der Deutschen Kranken&Pflegeversicherung  Versichert sind und Bleiben wollen!

Mit freundlichen Gruss an Alle hier, Holger Karl Eichel!     

   

                                                                                                                                     

  

 

 


   
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Eli
 Eli
(@eli)
Famed Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 854
 
Geschrieben von: @eichel-holger-karl

habe ich mich ... von einen Spezialisten ... beraten lassen und das Ausfuehrlich!                                                                                                                 

Alle anfallenden Kosten die ich im Bulgarischen Gesundheitssystem verursache Zu Uebernehmen-Bis zu den Jeweilig gueltigen Hoechstgrenzen in Deutschland.                       

.... und eine Versichertenkarte die fuer Alle Aerzte, Krankenhaeuser und Apotheken  in Bulgarien gültig ist ...

Das hätte ich gern mal schriftlich.

Man bekommt nur das, was ein Bulgare, der hier versichert ist, auch bekommt und ansonsten muß man erst mal bei der KK in D anfragen, ob sie bestimmte Leistungen übernehmen. Außerdem ist das auch in jedem KH hier unterschiedlich, von den Kosten her.

Ich kenne auch niemanden, der als Rentner (bei gesetzlicher Rentenversicherungspflicht in D) seinen Eigenanteil behalten kann, wenn er im Ausland wohnt. Der Beitrag wird ja sofort von der Rente abgezogen. Selbst bei Einspruch wird der Beitrag abgezogen, solange bis alles geklärt ist.

Und damit ist das Thema jetzt für mich durch.  LG Eli


   
Franz, Franz and Franz reacted
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(@eichel-holger-karl)
Eminent Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 17
Themenstarter  

@eli, Nun ja wenn du mir nicht glaubst und auch nicht den Spezialisten der Krankenkasse fuer Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Bulgarien und Rumaenien dann lese mal was die Galina von der Einwanderungshilfe mir auf meine Frage geantwortet hat!

-

Hallo Herr Eichel,

grundsätzlich ist die Auskunft ihrer dt. Krankenversicherung richtig. In bulgaren Foren steht vieles, leider auch vieles falsch. Ergänzend noch:

Seit Anfang dieses Jahres wird  das Formular S1 benötigt. (Anlage) E101 ist nicht mehr gültig.

Wenn sie bei der bulg. Krankenkasse angemeldet sind, müssen sie sich an ihrem Wohnort einen Hausarzt suchen. 

Ihre benötigten Arzneimittel werden ihnen dann Problemlos hier von ihrem zuständigen Hausarzt verschrieben werden.

Einweisungen ins Krankenhaus übernimmt i.d.R auch der Hausarzt. (von Notfällen abgesehen) 

Viele Grüsse Galina-

Und ich haenge auch noch das Formular S1-Die Neueste Bezeichnung fuer E-101 an!!

 Ich hoffe du laesst dich nun doch noch ueberzeugen!

 Gruss, Karel!


   
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(@ichbingeloescht)
Noble Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 625
 

Hallo Holger Karl, was die Dame Galina schreibt ist so wie wir es kennen und erlebt haben, in den letzten 7 Jahren in Bulgarien als Rentner. A b e r (!!!) der Hausarzt verschreibt Dir was Du für Deine Gesundheit oder zur wieder Herstellung der Gesundheit benötigst. Aber in der Apotheke mußt Du das bezahlen!!! Was Du Dir dann mit Übersetzung der Belege von Deiner Deutschen Krankenkasse, abzüglich Bearbeitungsgebühren, wieder überweisen lassen kannst auf Dein Konto, wenn Du Glück hast. Es kommt auf den deutschen Bearbeiter an. Man hat uns auch schon mitgeteilt, das diese Behandlung in D viel preiswerter sei, ein totaler Lacher- aber was will man ewig streiten!?!  Ebenso ist es in den Krankenhäusern oder bei den  Med.-Spezialisten. Außer im Med.-Complex "Majchim Dom", einem neuen Krankenhaus in Varna, Mir Str.1! Die haben bei einer Operation meine Barmer Karte akzeptiert und darüber abgerechnet. Dieses Med. Center ist sehr zu empfehlen und hat in den verschiedensten Branchen Spezialisten!!! Sicher ist das die Zukunft, aber leider sind sich da alle Betreffenden in D und BG leider noch nicht einig. So ist unsere Erfahrung!


   
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(@eichel-holger-karl)
Eminent Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 17
Themenstarter  

@henrich45 Hallo, vielen Dank fuer deine Antwort! Also, wenn es so ist, das erst einmal Alles was die Gesundheit betrifft erst einmal im Voraus selbst bezahlen muss und dann vielleicht mit Viel Aufwand und mit viel Glueck wieder von der Deutschen KK eventuell wieder erstattet wird, dann werde ich meinen Umzug nach Bulgarien absagen! Dann bleibe ich in Tschechien, da muss ich fuer einen Arztbesuch-egal ob Hausarzt oder Spezialist Absolut Nichts bezahlen, in der Apotheke muss ich fuer die Medikamente auf Rezept entweder gar nichts oder auf spezielle Mediakemte nur eine kleinen Eigenbeitrag bezahlen, im Krankenhaus ist Alles Umsonst, egal ob Unterbringung, Untersuchung oder Operation-Egal ob nun ein einfacher Knochenbruch oder eine Herzoperatoion und nur wenn ich einmal den Notarzt benoetige muss ich fuer einen Notarzteinsatz 150,-Kc, etwa 6,-Euro bezahlen! Alles andere wird mit der Tschechischen Krankenkassekarte Direkt abgerechnet und die Tschechische Krankenkasse rechnet es dann mit meiner Deutschen Krankenkasse ab! Und wie gesagt, bei Jeden Arzt, egal ob Allgemeinarzt oder Spezialist, Vorlegen der Tschechischen Krankenkarte genuegt und man wird behandelt Genauso in Jeden Krankenhaus, angefangen von kleinsten Oertlichen Krankenhaus bis zur Universitaetsklinik mit Weltruf!!!  Einzig beim Zahnarzt ist nur die Behandlung selbst Kostenlos-Zahnersatz oder Komplette Kuenstliche Gebisse muessen selbst bezahlt werden. Und die Kosten dafuer sind in etwa mit denen in Ungarn zu vergleichen! Und ich brauche viele Medikamente, angefangen von Starken Schmerztabletten (Tramal&Ibuprofen) auf Rezept, Tabletten gegen meinen etwas zu Hohen Blutdruck, Tabletten gegen meine Arthrose in beiden Kniegelenken und Tabletten wegen meines Problemes mit Schwindelanfaellen! Zusammen sumiert sich das auf 10 Tabletten pro Tag, also rund 300 Tabletten pro Monat-Alle Rezeptpflichtig bezahle ich etwa 400,-Kc pro Monat, etwa 12,-Euro, Eigenanteil!                                      Das das bei euch in Bulgarien so ein Durcheinander ist und man mehr oder weniger Ganz Alleine Auf sich Selbst gestellt ist- In Fragen der Gesundheit, das hoere ich so zum Ersten mal und Es ist Gut das ich das jetzt hoere, denn So gerne ich auch nach Bansko umgesiedelt waere, aber unter diesen Umstaenden werde ich in Tschechien bleiben!   

 

     


   
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Paul
 Paul
(@decruppe-paul)
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Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 179
 

@eichel-holger-karl

" Das ist in Tschechien das Selbe, weil ich hier in Tschechien lebe und die Kosten fuer die Gesundheitsversorgung in Tschechien Weitaus tiefer liegen als in Deutschland, wird mir in Deutschland Kein Eigenanteil von meiner Rente, die ich in Deutschland natuerlich bezahlen muesste, abgezogen. Das heisst, ich habe in Tschechien im Monat alleine dadurch jeden Monat rund 100,-Euro mehr an Rente als wenn ich in Deutschland leben würde."

Hallo Holger-Karl, 

das habe ich noch nicht verstanden. Meinst du Zuzahlungen oder Eigenanteil, die 7,x % Beitrag zur deutschen Krankenversicherung? Warum muss du die nicht bezahlen? 

Gruß Paul 

 

 


   
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(@eichel-holger-karl)
Eminent Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 17
Themenstarter  

@decruppe-paul Hallo, ich meine die 7,x % Beitrag zur deutschen Krankenversicherung. Die muss ich nicht bezahlen, da die 7,x% die die Knappschaft-Bahn-See als Anteil bezahlt fuer Tschechien reichen. Das sind im Monat immer so um die 100,-Euro, aber in Tschechien betraegt der gesamte Monatsbeitrag den ein Arbeitnehmer&Arbeitgeber oder ein Rentner&Rentenversicherung bezahlt nur so rund 1500,-Kc, das sind rund 60,-Euro. Ich bekomme also Brutto=Netto-Rente monatlich ausbezahlt ohne die 7,x% Eigenanteil an Krankenkassen&Pflegeversicherung. 


   
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Paul
 Paul
(@decruppe-paul)
Reputable Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 179
 

@eichel-holger-karl

Das ist ja interessant.

Du bist weiterhin in Deutschland versichert (mit deutscher Krankenversicherungskarte?) und bei der Krankenkasse in Tschechien gemeldet mit der die Arzt/Apothekenkosten abgerechnet werden? Brauchst du das Formular S1 (E101)? 

Gruß Paul 


   
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Paul
 Paul
(@decruppe-paul)
Reputable Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 179
 

@henrich45

Hallo Heinrich, 

seid ihr mit dem Formular S1 (früher E101) bei der bulgarischen Krankenversicherung gemeldet oder wie Touristen unterwegs? 



   
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(@eichel-holger-karl)
Eminent Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 17
Themenstarter  

@decruppe-paul Genauso, ja als ich 2014 nach Tschechien umgezogen bin habe ich damals das Formular E-101 von meiner Deutschen Krankenkasse bekommen. Und ich bin weiterhin in Deutschland versichert und habe auch die Deutsche Gesundheitskarte meiner Kranken&Pflegeversicherung Knappschaft-Bahn-See. Ich koennte mich also auch mit der Deutschen Gesundheitskarte EU-Weit Behandeln lassen. Eben mit den Nachteil, das man dann erst in Vorkasse treten muss, ausser natuerlich in Deutschland-Da muesste ich natuerlich nicht in Vorkasse gehen! Und fuer Tschechien habe ich eine Extra Krankenkarte der Tschechischen Krankenversicherung mit der Alle Mediznischen Leistungen, Ausser Zahnersatz, die in Tschechien anfallen Direkt abgerechnet werden! Aber die Tschechische Krankenkarte gilt eben Nur fuer Tschechien! 


   
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Paul
 Paul
(@decruppe-paul)
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Beiträge: 179
 

@eichel-holger-karl

Hallo Holger-Karl, 

Vielen Dank für die Infos. Von wem kam denn die "Initiative" dir den Eigenanteil des Krankenversicherungsbeitrages zu "erlassen"? 

Von der Rentenversicherung, der deutschen Krankenversicherung, der tschechischen Krankenversicherung oder von dir? Was war dazu notwendig? 

Gruß Paul 


   
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(@eichel-holger-karl)
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Beiträge: 17
Themenstarter  

@decruppe-paul Bei mir ist die Renten-und-Kranken/Pflegversicherung Ein-und-Dasselbe! Naemlich die KNAPPSCHFT-BAHN-SEE!! Und die KBS hat mir den Eigenanteil an Kranken&Pflegeversicherung Automatisch nach den Umzug nach Tschechien erlassen! 

 


   
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