@lavendura Hallo,vielen Dank für die Antwort.
Ich bin Deutscher Rentner und komme im September nach Varna,ich bin in der Gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert,die aber nur Notfälle abdeckt.Würde es sinn machen zusätzlich eine Bulgarische KV
abzuschließen? weil ich jeden Tag Blutdrucksenker nehmen muß,würde die KV in Bulgarien diese kosten übernehmen,wenn ich die Medikamente von einen BG Arzt verschrieben bekomme ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß,Ralf
Ich bin genauso wie Du, bei der AOK versichert ; werde aber über die NHIF betreut. Heißt, ich bekomme deutsche KK-Beiträge von der Rente abgezogen, erhalte aber nur bulgarische Leistungen. Ich muss auch einige Medikamente nehmen ( Blutdruck, Diabetes 2 ect.) , die aber nur zum Teil übernommen werden. Ich habe jeden Monat ca 50 bis 60 Lewa an Medikamentenkosten. Da die Medikamente hier wesentlich billiger sind als in DE, ist mir das egal. Du kannst das im Forum nachlesen, mit der Suchfunktion geht's leichter.
Gruß Harry
@harry-mila Hallo,
Dann werde ich die Medikamente wohl auch kaufen müssen,mich würde mal interessieren was sind die Bulgarischen Leistungen,was wird alles übernommen ? Würde es vieleicht doch sinn machen wenn ich in Varna gemeldet bin eine BG Grundversicherung abzuschließen ? Würden die vieleicht kosten für eine EKG Untersuchung übernehmen ? Ich hab schon überall gegoogelt auch mit Übersetzung,leider nichts gefunden,auch nicht auf der Webseite der BG KV.
Ach eine Ärzteliste aus Bulgarien hatte ich gefunden,da steht auch ob die Ärzte Deutsch sprechen,und man kann Online einen Termin buchen,manche nennen sogar Preise.
Die Webseite lautet ; Superdoc Punkt Bg am besten im Browser mit Übersetzungsfunktion öffnen.
Viele Grüße an alle da draußen,und schönes Wochenende
Ralf
@lavendura
Formular E 121
Gesundheitsversorgung von Rentnern mit Wohnsitz im EU-Ausland
Mit dem Formular E 121 können Rentner und ihre Familienangehörigen die Gesundheitsversorgung an ihrem Wohnort im EU-Ausland in Anspruch nehmen, selbst wenn sich ihre Krankenkasse in einem anderen EU-Staat befindet. Im Gesundheitssystem des Wohnorts sind sie Einheimischen gleichgestellt. Die Kosten für die Gesundheitsleistungen am Wohnort trägt die Krankenkasse im Heimatland.
Das Formular E 121 wird auf Antrag des Rentners durch die eigene Krankenkasse und den zuständigen Rentenversicherungsträger in zweifacher Ausführung ausgestellt und an die Krankenkasse am Wohnort im EU-Ausland übermittelt. Der Träger im EU-Ausland bestätigt anschließend der eigenen Krankenversicherung die Eintragung des Wohnorts. Danach können Gesundheitsleistungen am Wohnort in Anspruch genommen werden.
@lavendura Sorry ich habe da wohl was falsch verstanden,meine Schuld.Nur Medikamente bekomme ich nicht von meiner Versicherung IKK nicht bezahlt,kann aber wohl die Rechnungen einreichen,aber was alles bezahlt wird ist fraglich. Es gibt aber einen Deutschen Arzt in Bulgarien der berechtigt ist Deutsche Rezepte auszustellen die man dann in einer Onlineapotheke bestellen kann,und dann nach Bulgarien zu senden,wo man wohnt.
Gruß,Ralf
@harry-mila Das mit den Deutschen Arzt kann ich leider nur vor Ort, prüfen,und dann auch bestätigen.
Ich halte mich zur Zeit noch in Thailand auf,schon 1 Jahr ! aber es geht nicht,es ist viel zu heiß hier,und keine Jahreszeiten usw.Ich war vor 30 Jahren hier das erste mal,da war es nicht so warm.Auswandern nach Thailand der Traum ist geplatzt leider.
Und Deine Antwort bestätigt was ich bisher erfahren konnte,das man seine Medikamente die man täglich braucht,selber kaufen sollte,und wenn sie günstig sind,wie Du sagst, werde ich das auch so handhaben.
Aber das Opfer ist mir Bulgarien wert.
Vielen Dank für die Info,bis dann. Gruß,Ralf
Es gibt hier zwei Arten von Rezept : ein weißes, handgeschriebenes; berechtigt zum Kauf der Medis. Du bezahlst den vollen Preis. Zweitens gibt es ein elektronisches Rezept, Du gehst mit dem DIN A4 Formular der NHIF in die Apotheke, die KK bezahlt einen Teil des Preises. Für beides brauchst Du einen Hausarzt. Das gestaltet sich, je nach Wohnort , mitunter schwierig.
@harry-mila Ah, wieder was dazu gelernt, Dankeschön für den wertvollen Tipp ! 👍
Gruß,Ralf
Hallo
ich habe da noch ein Tipp,für alle die wie ich ihren Wohnsitz,in Deutschland behalten möchten,und zwar geht es um das Formular E 121
Manche Krankenkasse informieren unrichtig.
Es kommt immer wieder vor, dass die Bearbeiter der deutschen Krankenkassen von Rentnern eine Abmeldebescheinigung des Wohnorts in Deutschland und eine Wohnsitzanmeldung in Bulgarien fordern und dies zur Bedingung für die Ausstellung der Anspruchsberechtigung S1 (E121), resp. S072 machen. Diese Forderung der Krankenkasse entbehrt jedoch jeder gesetzlichen Grundlage weil die EU-Verordnungen 883/2004 oder 987/2009 über den festen Wohnsitz, überhaupt nicht davon sprechen, dass sich eine Person irgendwo abmelden und anmelden muss. Die Krankenkasse im Heimatland hat kein Recht eine solche Abmeldung bzw. Anmeldung zu fordern.
Gruß,Ralf