Hallo zusammen,
ich bin der Alex 35 Jahre und wohne und arbeite in Deutschland.
ich habe mir hier vor Jahren Gartenland gekauft auf dem ich eine kleine komplett Autarke Hütte fertig gemacht habe....Strom Wasser Heizung etc.....
Ich würde gerne spätestens in meiner Rente auswandern einen Autarken Hof haben mit Tieren und eigens angebauten Obst und Gemüse....
(Eventuell auch früher da ich was in Aussicht habe wo ich von Bulgarien aus für Deutsche Unternehmen arbeiten kann)
Durch die Hütte die ich hier habe, habe ich einen Schlafplatz an meiner aktuellen Arbeitsstelle.
Ich würde nun gerne um hier keine Mietwohnung zu haben in Bulgarien meinen Erstwohnsitz anmelden aber weiter in Deutschland arbeiten....
Ich habe in BG eine günstige Wohnung am Sonnenstrand in aussicht (150 Euro) die ich erstmal für ein Jahr mieten würde....
Meine Überlegung war.....ich habe einen Wohnsitz spare also Miete hier und kann jederzeit dorthin runter Menschen und Leute kennenlernen.....Bulgarien erkunden und in Ruhe schauen ob das Land wirklich was für mich ist.....und wenn ja würde ich mir dort mein kleines Paradies Stück für Stück aufbauen.....
Ist dies alles überhaupt so möglich wie ich mir das vorstelle? Also gemeldet in BG aber arbeiten in DE?
Würde mich freuen ein paar Infos zu erhalten....
Warum Bulgarien?
Naja ich denke die Pläne mit großem Hof für kleines Geld sind hier kaum zu erfüllen wenn man nicht gerade ein Erbe in Aussichts hat 🙈
Außerdem spreche ich fließend Russisch was ja Ähnlichkeiten mit dem Bulgarischen hat und einige sprechen dort auch russisch.....was mir das Leben auch etwas erleichtern würde.
Ich hoffe ich bekomme hier meine Antworten, damit ich meine Pläne langsam in die Tat umwandeln kann....
LG
Alex
Hallo Alex,
Herzlich willkommen hier. Meiner Meinung nach wird das nicht so einfach möglich sein wie du es dir vorstellst.
Es hängt davon ab ob du als Angestellter in Deutschland arbeitest oder als Freiberufler unterwegs bist, was machst du denn genau beruflich?
Wenn du in Deutschland nicht mehr gemeldet bist kannst du dich zum Beispiel nicht mehr gesetzlich krankenversichern, da musst du dann eine privaten Krankenversicherung beitreten oder dich eben in Bulgarien versichern.
Was du auch bedenken musst sind natürlich die Reisekosten für dein Szenario“ leben in Bulgarien und Arbeiten in Deutschland“.
Des weiteren ist zu bedenken dass du (rein steuerlich betrachtet) dort ansässig bist wo dein Lebensmittelpunkt ist. Wenn du also den Großteil deiner Zeit in Deutschland verbringst bei deiner Arbeit und nur ab und zu in Bulgarien bist um Land und Leute kennen zu lernen ist das (rein steuerlich betrachtet) schwierig.
- Gemeldet sein in Bulgarien und Arbeiten als Angestellter in Deutschland ist sicherlich nicht möglich.
- Gemeldet sein in Bulgarien und Arbeiten als Freiberufler in Deutschland ist möglich soweit sich dein Lebensmittelpunkt in Bulgarien befindet.
Alle Angaben ohne Gewähr 😉
Schönen Gruß
hape
Selbstverständlich kann Alex auch im Ausland (Bulgarien) wohnen und in Deutschland als Arbeitnehmer (Angestellter, Arbeiter) arbeiten oder im Ausland wohnen und arbeiten für Unternehmen in Deutschland. Das machen viele Zehntausende Arbeitnehmer, vor Allem in grenznahen Gebieten.
Er kann auch in Deutschland einen Wohnsitz haben und einen weiteren Wohnsitz im Ausland.
Für weitere Antworten zu seinen Fragen muss genaueres bekannt sein.
Hallo Paul,
in unserer EU ist es nicht möglich zwei Hauptwohnsitze zu haben.
Zweitwohnsitz ist nur im Land mit Hauptwohnsitz möglich.
Selbstverständlich kann ich in D. gemeldet sein und in Bg arbeiten, oder umgekehrt.
Es gibt auch Botschaften, die genaue Auskünfte geben.
KV bei gesetzlich versicherten immer dort wo der Arbeitgeber mich anmeldet!
Ein schönes Wochenende
Bulgarische Krankenversicherung, 26 Leva. Im Monat. Kann man sich bei NAP registrieren lassen. Wir haben das so gemacht.
@ulul
Hallo,
Habe gerade auf der Seite frag-einen-Anwalt.de gelesen:
"Es ist nach dem Melderecht zulässig einen Hauptwohnsitz in Deutschland und einen Hauptwohnsitz im Ausland, hier Dänemark, zu unterhalten. Sie können nur nicht zb. in Deutschland zwei Hauptwohnsitze unterhalten. Die Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erfolgt grundsätzlich am Tätigkeitsort." ... ??
und auf pursuantmedia.com lese ich:
"Kann man in zwei Ländern gleichzeitig gemeldet sein?
Zusammenfassung: Es ist nach dem Melderecht zulässig einen Hauptwohnsitz in Deutschland und einen Hauptwohnsitz im Ausland zu unterhalten."
@decruppe-paul ich habe nun mal auf Grund der Frage auch gesucht . Komischer weise fand ich zwei Versionen :
@nikolaus Hallo Nikolaus, nun mit deiner bulg. Krankenversicherung ist das so ein Ding! Sie ist zwar preiswert, aber sie bezahlt so gut wie nichts!!! Keine Medizin, die dir der Doktor verschrieben hat in der Apotheke und wohl nur 1 Zahn ziehen im Jahr, jeden Spezial- Doktor wie Kardiologe oder andere zahlst du selbst aus deiner Tasche!!! Wenn du Rentner bist bleibst du normal weiter in D Kv, mußt das Formular S1 oder E 121 von deiner deutschen Krankenkasse haben und hier anmelden. Da bekommst du nach viel bulg. Formular Schreiberei 2 Dokument. Diese mußt du hier deinem Hausarzt vorlegen, bekommst wenn benötigt Überweisungen von ihm zum Spez.-Dok und musst dann mit der Überweisung und dem Formular zum nächsten Dok gehen und bezahlst 2,90 Lewa. Wir haben das auch erst nach Jahren hinbekommen. Viel Glück, kannst mich auch gern noch einmal fragen. 😎 😎
Hallo,
ich habe gerade deinen Beitrag zur Krankenversicherung gelesen# Beantragung der Formulare S1 oder E121 bei der deutschen Krankenkasse und damit bei der bulgarischen Krankenkasse anmelden.
Weißt du, ob die deu. Krankenkasse die Formulare auch gibt, wenn man weiterhin in Deutschland einen Wohnsitz hat und nur teilweise, z.B. 150 Tage im Jahr, im Ausland ist?
Mir wurde das Formular von der deu. Krankenkasse abgelehnt, da ich weiterhin in Deu. wohnhaft gemeldet bin.?
In dem Informationsblatt zum Formular S1 heißt es auf krankenkasse.de, daß das Formular z.B. für Wanderarbeiter gilt und weiter:
"Der Vordruck S1 ist außerdem für Rentner bestimmt, die sich im Ausland zur Ruhe setzen oder ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen, sowie für ihre Familienangehörigen." und weiter:
"Beispiel:
• Ein niederländischer Rentner setzt sich in Frankreich zur Ruhe. Sein niederländischer Krankenversicherungsträger stellt ihm den Vordruck S1 aus, mithilfe dessen er sich in Frankreich für die Krankenversicherung anmelden kann.
Der Vordruck S1 muss dem Krankenversicherungsträger in Frankreich vorgelegt werden."
Und was ist mit dem niederländischen Rentner, wenn er 100 Tage im Jahr in seinem Haus am Nordseestrand, 100 Tage in seiner Wohnung am Mittelmeerstrand und 165 Tage in seiner Mietwohnung am Schwarzen Meer ruht?
Kann er sich in Frankreich und Bulgarien krankenversicherungsmäßig absichern oder reicht die niederl. Krankenversicherung ohne zusätzliche Aktivitäten.
@obermeier Danke Dir. Diese ganze rumrennerei mit den Formularen S1, E-106, S041, E-121, dann gab es noch ein Formular nur für die Rentner. Das alles war für uns nicht mehr massgebend! Wir sind nicht mehr in der Deutschen Krankenkasse, sind da gekündigt worden. Wir legen den Kassenbeitrag jeden Monat auf die Seite, falls wirklich mal was passiert. Und die bulg. Kk muss man haben für die Aufenthaltsverlängerung. Hier im Forum wurde darüber auch schon viel geschrieben und diskutiert. Dieses Thema ist für uns damit auch beendet. Alles gute euch.
Ich habe beim Kardiologen noch nie was bezahlt, außer die 2,90 Lewa. Auch beim Entnokronologen nicht.
Gruß Harry
@harry-mila Hallo Harry, dann hast du das alles (die Formulare) wie ich beschrieben habe, oder??? Wir mußten ohne diesem Formular und ohne Überweisung vom Hausarzt hier in unserem Ort in Varna bei dem Spezialisten Doktors zwischen 40- 65 Lewa bezahlen.
Wir sind zur Krankenkasse gegangen, E121 war schon elektronisch da. Die haben ein DIN A4 Formular mitgegeben, damit gehe ich zum Arzt und in die Apotheke. Und die Medis sind mit Rezept auch günstiger.
Gruß Harry
@lavendura Hallo Lavendura, ich habe eine Frage zu Deiner Bulgarischen KV, wie hast Du die Karte bekommen ? Mir wurde gesagt, ich muss mich im Finanzamt anmelden ? Wohne in Burgas. Danke fuer Deine Antwort. Beate
@lavendura
Ich kann auch nur sagen, wie man über die AOK (mit E121) hier versichert ist. Bei Privatversichern kann ich nicht helfen. Zur KK muss man auf jeden Fall selbst gehen. Und eine Karte habe ich noch nicht gesehen, ich habe ein DIN A4 Formular von der KK für den Arzt.
Gruß Harry
@harry-mila Ich bin ebenfalls bei der bg-KV , einen Ausweis oder Karte habe ich aber nicht . Ich werde nach der Litschna Karta gefragt .
LG Ha-Jo
Du hast recht, hatte ich vergessen. Ohne die geht gar nichts, wegen der ID- Nummer. Aber nur zum registrieren bei der KK.
Die habe ich aber beim Arzt noch nicht gebraucht, nur dieses Papier mit den Daten.