Also ich habe da mal ein paar Fragen an die Leute hier, die schon Rentner sind und in Bulgarien ihren Hauptwohnsitz haben.
Ich bekomme noch keine Rente und lebe in BG sehr frei, ohne daß ich nach D etwas melden muß. ? Wenn ich dann in Rente bin, komme ich wieder in den Würgegriff der deutschen Behörden.
Nun meine Fragen:
Wie ist das mit der Lebendbescheinigung? Bekomme ich die automatisch zugeschickt und gibt es Fristen, wann die im Jahr bei der Rentenstelle sein muß?
Wie habt Ihr das mit der Steuer gemacht? Normal muss man ja im Ausland wohnend eine Steuererklärung machen. Vor langer Zeit hatte man da 2 Jahre Zeit, jetzt muss man das wohl bis zum 31.07. des nächsten Jahres erledigt haben, wenn man das selber machen will, sonst drohen seit 2019 % ual Strafen ( mindestens 25 €).
Stellt ihr bei jeder Steuererklärung einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht oder kann man das einmalig machen?
Ich habe kein Formular in D/bulgarischer Sprache gefunden für die Bescheinigung EU/EWR. kennt jemand einen Link?
LG Eli
Hallo Eli
Den Vordruck " Lebensbescheinigung " bekommst du unaufgefordert etwa Mitte des Jahres zugeschickt . Diesen solltest du baldmöglichst von einer staatl. Stelle abstempeln lassen und zurück schicken .
Soweit mir bekannt ist , sollte die Steuererklärung bis Ende Mai beim Finanzamt Neubrandenburg ( RiA ) sein . Bei normaler Rente ( keine anderen Einkünfte ) sollte dabei der Mantelbogen , Anlage R und der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht ausreichen . Der Antrag auf unbeschr. Stpfl. muß jedes Jahr mitgeschickt werden . Nach 2 Jahren ( wenn du kein bulg. Einkommen hast ) , braust du nicht mehr deshalb zum bulg. Finanzamt , sondern unterschreibst an der Stelle " es hat sich an der Situation 2020/2021 nichts geändert .
Das Formular EU ÉWR kannst du auf der Website FINANZAMT NEUBRANDENBURG runter laden .
LG Ha-Jo
<a title="Link öffnet neues Fenster" href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener">EU-EWR bulgarisch.pdf
Guten Morgen, da kann ich Dir einige Anrufe/Nachfragen und Wartescheifen ersparen...Habe mich kürzlich damit intensiv befasst, da ich meine erste "Auslandssteuererklärung" als Rentnerin machen muss. Folgenden Kenntnisstand kann ich Dir mitteilen. Für Auslandsrentner ist die (einzige) Behörde das Finanzamt Neubrandenburg (s. Website). Dort findest Du u. a. das durch Dich recherchierte Formular. Da bei mir die Steuererklärung ein unliebsames Thema ist, hat mich die o. g. Behörde dahingehend mental befreit, dass ich keine erstellen muss, was die Steuerformulare betrifft. Es reicht zum Einreichen die Rentenübersicht des Vorjahres (wird bei der RV Bund ausgedruckt und Dir zugeschickt). Hinzu kommt das Formular "EWR/EU", das Du in BG vorlegen musst und man Dir hier bestätigt, dass Du keine weiteren Einnahmen in BG erzielst. Man sagte mir bei dem o. g. Finanzamt, dass man mich automatisch als "unbeschränkt steuerpflichtig" dann einstufen würde. Ich erstelle ein kleines Anschreiben, in dem ich - abgesichert - nochmals auf die unbeschränkte Steuerpflicht aufmerksam mache. Der Steuerbescheid wird Dir dann zugeschickt. Und so soll es jährlich sein, wenn sich in Deinen Einkommensverhältnissen nichts (!) ändert. Bei mir ist es so, dass ich ausschl. meine Rente beziehe (und mir diese auf mein dt. Konto weiterhin überweisen lasse). Zur Lebensbescheinigung: Der Rentenservice Leipzig sendet Dir das erforderliche Formular unaufgefordert zu (es ist u. a. auch in bulg. Sprache). Gleichzeitig kündigt man Dir an, dass man die Rentenzahlung einstellen würde, wenn Du nicht in BG bestätigen lässt, dass Du noch am Leben bist (damit Du ja nicht unberechtigt auch nur irgendeinen Cent erhälst....). Ich war entsetzt, dass ich dieses Formular bereits im zweiten Jahr nach Renteneintritt erhalten habe und noch nicht vorhabe, mich von dieser Welt zu verabschieden...Übrigens: Ich bin in Deutschland im Februar 2018 Rentnerin geworden und im Februar 2019 ausgewandert, d.h.,ich musste logischerweise noch für das Jahr 2018 in Dt. beim zuständigen Finanzamt die Steuererklärung einreichen, was für Dich wohl entfällt. Ich war gestern bei meiner "Obtschina" und die hat mich zwecks Bescheinigung des "Noch-am-Lebens-seins" an die Migrationsbehörde nach Varna verwiesen (s. meine Berichte von gestern und die Antwort, dass es woanders viel umkomplizierter in der "Obtschina" zugeht. Ich fahre nun mal einfache Strecke 50 km nach Varna). Nun hoffe ich, ich kann Dir behilflich sein. Alle Info's nach bestem Wissen und auf meine, vorgenannte Situation (Single) zugschnitten. Vorsorglich: Alle Angaben ohne Gewähr! Nicht unwichtig: Vielleicht fällst Du ja mit Deiner Rentenhöhe zu denen, die keine Steuerklärung machen müssen. Aber ich gehe davon aus, dass Du das bereits recherchiert hast und "gern" bereit bist, doppelt besteuert zu werden.... Mein "Rentenservice" für Dich endet noch nicht: Ruf diese (Durchwahl-Telefonnummer beim Finanzamt Neubrandenburg ggf. an und Du hast einen Mitarbeiter an der "Strippe", der Bulgarien bearbeitet: 0049-395/4422247709. Einen schönen Tag und bei weiteren Fragen: Jederzeit wieder und gern! Dann kostet's aber....hi, hi, hi Rentner können auch Business....)
Hallo Eli, was das Formular" Lebensbestätigung" angeht, es kommt von allein zu Dir durch die Post. Wir gehen im Ort/Dorf zum Bürgermeister bzw. seiner Bürodame, erkläre ihr was das ist. Da es in deutsch ist können sie es hier nicht lesen. Sage, mach Stempel und Unterschrift, und zack ist es fertig. Bevor wir es wieder nach D zurück senden, kopieren wir es und heften dann den Zettel von der Post noch mit ran und verwahren es in unseren Unterlagen. - Habe es auch schon mal auf der Post abstempeln lassen. In D können sie ja wahrscheinlich auch nicht kyrillisch lesen und übersetzen. Es gab danach kein Problem.
@henrich45
Hallo !
Genau so mache ich es auch . Seltsamerweise gibt es im Raum Varna andere Regelungen : du sollst zum Konsulat kommen ! Dabei sagen die Regelungen etwas anderes aus :
Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland: Wer stellt sie aus?
Oftmals ist vor der Rücksendung der Bescheinigung eine Beglaubigung notwendig. Diese kann bei den amtlichen Stellen der entsprechenden Länder angefertigt werden. Dazu gehören Rentenversicherungsträger, Notare, Banken, Krankenhäuser und auch das Rote Kreuz. Ein Besuch des Konsulats oder der Botschaft ist somit in der Regel nicht notwendig.
Quelle :www. Rentenbescheid24.de
Dort werden auch andere Fragen erörtert , zB über die Grundrente als dt. Rentner im EU-Raum . Achtung : spezielle Anfragen dort sind gebührenpflichtig !
Meine LB ist übrigens dt./bulg. gedruckt .
LG Ha-Jo
...warum Informationen über kostenpflichtige Rufnummern? Ok, meine angegebene Rufnummer heute vom Finanzamt Neubrandenburg, die auf Grund des Wegfalls von Roaming-Gebühren innerhalb der EU kostenfrei ist und offensichtlich uninteressant ist, lässt mich nachdenken...Ich wurde unter dieser Rufnummer gut beraten zur Steuererklärung und nun schreibst Du etwas von Mantelbogen, Anlage usw. Lässt mich auch nachdenken...Ok, jeder - so kompliziert - wie er's mag...Im Übrigen gestatte ich mir die Anmerkung (nach Erfahrung), dass im Internet nicht immer alles aktuell ist (Gesetze ändern sich "hin und wieder"...) Schönen Abend!
Ganz lieben Dank für Eure Antworten.
Hilft mir schon ein ganzes Stück weiter. Also Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht jedes Jahr neu und Lebensbescheinigung bekomme ich automatisch und hier bestimmt im Dorf abgestempelt. Bei mir ist es noch etwas anders, weil ich Rente aus D und Rente aus der Schweiz bekommen werde. Ich habe in der Schweiz eine Kontenklärung gemacht. Es ist nicht viel, ca 60 Franken im Monat. Wie das dann geht, werde ich sehen. Auf die Telefon Auskunft in Neubrandenburg werde ich mich nicht verlassen, denn die haben mir schon mal eine falsche Auskunft gegeben.
LG Eli
@jette
Auf dieser website werden viele Infos angeboten - auch aktuelle , von Fachleuten . Nur bei speziellen Fragen kannst du einen Rechtsanwalt konsultieren . Hier ( rechts am Rand ) werden auch Angebote gestellt , die ich zB zur Kenntnis nehme , aber wohl nie nutzen werde . Heißt im Klartext : ich mache keine Werbung . Und ja , zur Steuererklärung brauche ich jedes Jahr den Mantelbogen , die Anlage R und diese EU/EWR Formulare .
Ha-Jo
Ich war zufrieden mit der Info des zuständigen Finanzamtes, dass ich keine Steuerformulare (außerhalb des EWR/EU) ausfüllen muss und es trotz dt. Bürokratie auch einfach(er)gehen kann mit (m)einer unbeschränkten Steuerpflicht als Rentnerin. Insofern verstehe ich den Bezug zu einem evtl. Kontakt zu einem Rechtsanwalt nicht, abgesehen davon, dass dieser nach meinen Erfahrungen absolut kein Garant (mehr) ist für fachlich korrekte juristische Kenntnisse. Und - ohne den Anspruch auf Korrektheit in eigener Sache erheben zu wollen - würde ich wohl eher einen Steuerberater kontaktieren! Danke für Deine Info, dass auf dieser Seite div. Informationen angeboten werden. Das habe ich ich als Forums-Mitglied noch gar nicht erfasst...
@lavendura
Hallo, es freut mich, wenn Dir die Rufnummer weitergeholfen hat! So soll's sein im Forum...Ich wurde auch sehr freundlich und kompetent beraten, ich merkte sofort, dass die Mitarbeiterin Bulgarien-affines Wissen hat. Alles in allem hörte es sich wesentlich einfacher an, als ich vermutete zu dem Procedere. Einen schönen Abend und freundliche Grüße!
Dass die Lebendbescheinigung in Deutsch und Bulgarisch ausgestellt ist, ist bei allen Auslandsrentnern in Bulgarien so! Schublade auf und d a s Formular wird verschickt! Leider ist es in der Praxis eben nicht so wie theoretisch beschrieben, dass Banken, die Gemeindeverwaltung usw. das "Ding" unterschreiben! Ich wurde von der Bank in meinem Ort zur Gemeindeverwaltung geschickt und die sagte, ich müsse zum Migrationsamt nach Varna. Sehr lange dort angestanden...um zu erfahren, dass auch diese Behörde das nicht gegenzeichnet und abstempelt, sondern dass ich zum deutschen Konsulat müsse. Dort habe ich es dann binnen 5 Minuten bestätigt zurückerhalten und die Mitarbeiterin sagte mir, dass es leider so ist, dass die vorgenannten Behörden/Einrichtungen das Formular nicht kennen und sich scheuen, es zu unterschreiben. Auch nur meine (!) Erfahrung, ich war "pappesatt", werde aber 2021 gleich und direkt zum Konsulat fahren!