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[Setzen] Rentenbesteuerung mit Wohnsitz in BG

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Eli
 Eli
(@eli)
Famed Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 854
Themenstarter  

Für Rentner, die ihren Wohnsitz in BG haben und nur eine deutsche Rente beziehen gilt folgendes: Sie sind erst mal beschränkt steuerpflichtig, aber:

§ 1 EStG Steuerpflicht in D (Auszug)
Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben.( Abs 7/Renten)
Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen; dieser Betrag ist zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist. .....

Steuerpflichtige haben ab dem 1.1.2017 die geänderte Ländergruppeneinteilung zu berücksichtigen. Dieses regelt die Frage, ob Zahlungen ins Ausland in voller Höhe oder nur teilweise steuerlich anerkannt werden. Mit der Ländergruppeneinteilung wird geregelt, welchen Anteil an den normal geltenden Freibeträgen, Pauschalen und Höchstbeträgen für das jeweilige Land steuerlich geltend gemacht werden können.
Bulgarien hat im Moment eine Ländergruppeneinteilung von 1/2. Mein Mann hat das im letzten Jahr genau recherchiert. Um ganz sicher zu gehen, habe ich im Finanzamt Neubrandenburg angerufen. Dort wurde mir bestätigt, das 2017 der Steuerfreibetrag für oben genannte Gruppe, also Rentner mit nur einer Rente aus D und Antrag auf unbeschränkt einkommenspflichtig, der Grundfreibetrag 2017 = 4410.- € p.P. war . Also nur die Hälfte, als wenn der Rentner in D leben würde.
Wer es nicht glaubt, kann gern im Finanzamt Neubrandenburg anrufen. Es gibt dort für BG eine Fr. Bath und eine Frau Rode. Ob die Namen richtig geschrieben sind, weiß ich nicht. Oder im Weltennetz Ländergruppeneinteilung suchen, das geht auch.
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Ели


   
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 Rose
(@rose)
Estimable Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 142
 

das ist absolut falsch:

richtig ist, wer nur seine Einkünfte in Deutschland hat also Rente oder 90% aller Einkünfte in Deutschland hat beantragt VOR Wohnsitzverlegung die unbeschränkte Steuerpflicht und bekommt dann den vollen Freibetrag von 9168 EUR pro Person und Jahr, für 2 Personen 18336 EUR + Altersentlastungsbetrag und Sonderausgaben und Werbungskosten wie bisher in Deutschland. Und die Erklärung zur unbeschränkten Steuerpflicht mache ich bei meinem Finanzamt in Deutschland wo ich bisher meine Einkommenssteuererklärung auch gemacht habe

Ich selbst werde aber bei Auswanderung nach Bulgarien einen nominellen Wohnsitz in Deutschland für den Fall der Fälle behalten, denn man weiss nie was diesen Wahnsinnigen in Berlin und Brüssel noch einfällt. Die haben ja den ganzen Tag nichts zu tun als zu überlegen wie man die Bürger weiter hinter die Fichte führt

Diese Ländergruppeneinteilung ist für Unterstützungsleistungen ins Ausland, Beispiel 1 Kind studiert dort oder die Oma /Opa lebt dort weil seine / ihre 500 EUR Rente nicht reicht, dann kann man diese Unterstützungs-Beträge nur nach der Ländergruppeneinteilung absetzen 1/2 oder 2/3 je nach Land in dieser Ländergruppeneinteilung. Ist zwar ein total unlogisch, denn gerade das Kindergeld wird in voller Höhe in die EU Länder bezahlt wenn die Kinder dort leben und die Eltern z. b. in Deutschland. Wenn die zu Unterstützenden in Deutschland leben kann man die Unterstützungsbeträge voll absetzen

 


   
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Franz
(@bulgarien-franz)
Illustrious Member Admin
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 1016
 

Ich muss Rose recht geben. Ich mach die entsprechende Steuererklärung schon 5 Jahre. Hab allerdings den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht jährlich von Bulgarien aus gestellt. Wenn das mit dem niedrigeren Freibetrag stimmen würde, müßte ich Steuer bezahlen für meine Rente. Muss ich aber bisher nicht. 


   
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(@silistra)
Estimable Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 59
 

Es gibt ja einige Unterscheidungen bei den Renten ob nun Altersrente, Volle Erwerbsminderung und dann auch das Renteneintrittsalter usw. Es könnten also Unterschiede bei den einzelnen Forummitgliedern bestehen welche zusätzlich für Verwirrung sorgen.

Vielleicht hilft ein Blick auf folgende Seiten:

https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wer-warum-wieviel/wieviel-muss-ich-zahlen/was-unterscheidet-die-beschraenkte-und-unbeschraenkte-steuerpflicht/

https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wer-warum-wieviel/wieviel-muss-ich-zahlen/in-welcher-hoehe-werden-renten-besteuert/

und so mal im allgemeinen und überhaupt:

https://www.finanztip.de/steuererklaerung/rentenbesteuerung/rente-im-ausland/

 

Ich erwarte das diese Texte, auf Nachfrage, vollständig und akzentfrei in bulgarisch aufgesagt werden können. 😉

 

 


   
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BulgarienSuse
(@bulgariensuse)
Trusted Member Admin
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 62
 

Vielen Dank für die hilfreichen Links bei so einem komplexen und verwirrenden Thema, das uns aber alle beschäftigt.


   
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Eli
 Eli
(@eli)
Famed Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 854
Themenstarter  
Geschrieben von: Biggi

Ich muss Rose recht geben. Ich mach die entsprechende Steuererklärung schon 5 Jahre. Hab allerdings den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht jährlich von Bulgarien aus gestellt. Wenn das mit dem niedrigeren Freibetrag stimmen würde, müßte ich Steuer bezahlen für meine Rente. Muss ich aber bisher nicht. 

Danke für Deine Information, die auf Tatsachen beruht. Wir sind hocherfreut darüber. ? Heute haben wir uns gefragt, warum wir solche Auskünfte vom Finanzamt in Neubrandenburg bekommen. Da wir  unseren Antrag erst in BG stellen, müsste das ja auch für uns  so funktionieren.

Поздрави  Ели

 


   
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 Rose
(@rose)
Estimable Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 142
 

die Auskunft bekommst du, weil die verhindern wollen dass deutsche Renten im EU Ausland ausgegeben werden und neue Rentner nachgezogen werden. Hat alles einen Hintergrund

Wenn ich in Bulgarien bin ab Spätherbst können wir für 2019 die Steuererklärung für Deutschland gemeinsam am PC machen Anfang 2020 (ich habe in Germoney derzeit noch ein Gewerbe angemeldet deshalb ist meine Steuererklärung etwas umfangreicher) auf jeden Fall kann ich bestimmt einigen Neubulgaren helfen die sich nicht auskennen


   
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 Rose
(@rose)
Estimable Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 142
 

aber Achtung sobald ihr euch zuerst in D abmeldet hauen die euch sofort Steuerklasse 6 rein und da gibts so gut wie keine Freibeträge und Steuer wird fällig und ziehen die auch ein (haben die bei mir gemacht und meine Betriebsrente sofort einbehalten da sind die bei den schon länger hier in D Lebenden ganz schnell) Abmeldung und unbeschränkte Steuerpflicht beantragen müßt ihr praktisch gleichzeitig machen


   
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Franz
(@bulgarien-franz)
Illustrious Member Admin
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 1016
 

Gehe ich davon aus Eli. Und Steuererklärung ist ja auch stark übertrieben. Als Renter füllst du die Personalien aus, deine deutsche Steuernummer rein. sonst mußt du nichts machen. Das sind zwei Formulare, das eine muss in kyrillisch ausgefüllt sein, das andere ganz normal wie wir das gewohnt sind. Beide Zettel gehn an die Finanzbehörde. Du bekommst eine Nummer und wirst nach ungefähr 7 Tagen angerufen. Dann kannst du die bestätigten Unterlagen beim Finanzamt abholen. Zu Hause füllst du dann noch den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht aus und schickst alles (mach von allem Kopien) per Einschreiben nach Neubrandenburg. Das wars schon. 


   
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(@silistra)
Estimable Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 59
 

Vielleicht darf ich noch einen Hinweis oder Rat hinzufügen.

Wer Verwandte, gute Freunde etc. in D hat sollte in Betracht ziehen mit der Abgabe der Steuererklärung auch einen Blanko-Einspruch an Freunde/Familie oder so zu senden. Sollte ein fehlerhafter oder sogar fataler Steuerentscheid vom FA kommen könnte über die üblichen Postwege die Einspruchsfrist verfallen ! Ein Anruf zu Freunden, den vorbereiteten und unterschriebenen Einspruch sofort aus D abzusenden, hilft euch diese Frist zu wahren.  Gerade am Anfang wenn alles umgestellt, beantragt werden muss usw. ist das ne Sicherheit die nicht viel kostet aber euch gegen die Willkür oder unfähigkeit eines Sachbearbeiters absichert.

 


   
Nixwiewech, Nixwiewech, BulgarienSuse and 3 people reacted
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(@tinabodo)
New Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 2
 

Ja, und was tun, wenn man schon vor Renteneintritt in D abgemeldet ist? 2021 ist erst Rentenbeginn und mein Mann ist bereits seit 2011 in D abgemeldet... Geht oder nutzt dann die unbeschränkte Steuerpflicht nicht?


   
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Eli
 Eli
(@eli)
Famed Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 854
Themenstarter  
Geschrieben von: TinaBodo

Ja, und was tun, wenn man schon vor Renteneintritt in D abgemeldet ist? 2021 ist erst Rentenbeginn und mein Mann ist bereits seit 2011 in D abgemeldet... Geht oder nutzt dann die unbeschränkte Steuerpflicht nicht?

Es ist genauso, wie biggi es oben beschrieben hat. Wir sind ja auch noch keine Rentner, dann in D abgemeldet und machen alles von BG aus. Dann kann man auch einen Antrag stellen. Wenn Ihr in BG euren Wohnsitz habt.

Поздрави  Ели


   
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 Rose
(@rose)
Estimable Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 142
 

die unbeschränkte Steuerpflicht geht aber nur wenn 90% der Einkünfte in D gemacht werden. Bei Renten ist das ja "normal" klar


   
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Franz
(@bulgarien-franz)
Illustrious Member Admin
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 1016
 

Ich hab meine Erwerbsminderungsrente auch von Bulgarien aus beantragt. Die Fahrt nach Deutschland bleibt aber in diesem Fall nicht erspart, wenn man zum Gutachter oder zum Arzt muss. Den Rest macht der VdK wenn man dort Mitglied ist, was ich nur empfehlen kann. 


   
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(@manfredbg)
Eminent Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 20
 

Hallo, vielen Dank an Eli für den tollen Eingangsbeitrag. Der ist zutreffend.

Bei dem "halben Freibetrag" geht es ausschließlich um die Prüfung, ob ich überhaupt die unbeschränkte Steuerpflicht bekommen kann. Wenn ich diese Prüfung bestanden habe, also unbeschränkt steuerpflichtig bin, erhalte ich selbstverständlich bei der Berechnung der Steuer die vollen Freibeträge. 

Beispiel: Ein deutscher Rentner, der in Bulgarien lebt, bezieht eine deutsche Altersrente von 1.300 Euro monatlich. Außerdem hat er in Bulgarien Mieteinkünfte in Höhe von 6.000 Euro jährlich.

Lösung: Er ist nur beschränkt steuerpflichtig, weil seine deutschen Einkünfte weniger als 90 Prozent der Gesamteinkünfte betragen UND der für Bulgarien geltende hälftige Grundfreibetrag überschritten wird.

Abwandlung: Die Mieteinkünfte in Bulgarien betragen nur 3.500 Euro. Lösung: Jetzt kann die unbeschränkte Steuerpflicht erfolgreich beantragt werden. Zwar werden die 90 Prozent nicht erreicht, aber der für Bulgarien geltende hälftige Grundfreibetrag wird nicht überschritten. Und bei der Berechnung der Steuer bekommt der Rentner die vollen Freibeträge, und nicht nur die hälftigen.

 

Zusatz: Obwohl ich 37 Jahre hauptberuflich auf dem Gebiet des Steuerrechtes gearbeitet habe, kann ich mich natürlich irren. Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Korrektur unter Angabe der gesetzlichen Bestimmung. 

Schlussbemerkung:

Wer sowohl in Deutschland als auch in Bulgarien einen Wohnsitz hat und diese auch benutzt, der ist sowieso in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Für den gelten die obigen Grenzen nicht. 


   
Helga, Helga, Dirk and 6 people reacted
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Franz
(@bulgarien-franz)
Illustrious Member Admin
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 1016
 

Super Beitrag Manfred, wie immer Hand und Fuß!


   
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(@manfredbg)
Eminent Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 20
 

Danke, Biggi. Das Thema ist mir wichtig. 

Kleine Ergänzung; Die hier diskutierten Bestimmungen gelten auch für Bulgaren. Viele von denen haben ja Rentenansprüche in Deutschland erworben und leben jetzt wieder in Bulgarien. 


   
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Franz
(@bulgarien-franz)
Illustrious Member Admin
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 1016
 

Ist ja auch kein großer Aufwand, die Erklärung und den Antrag zu machen. Wenn man das einmal gemacht hat, kann man das jedes Jahr wieder abschreiben. Nur das Jahr ändern und fertig ist es. Hab meinen fertigen Antrag und die Bestätigung schon hier liegen. Geht alles diese Woche noch per Einschreiben nach Neubrandenburg. 


   
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Eli
 Eli
(@eli)
Famed Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 854
Themenstarter  

Hallo ManfredBG,

vielen Dank für Dein ausführliches Schreiben. Das Thema finde ich auch sehr wichtig. 


   
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(@dom-probst)
New Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 2
 

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Besteuerung von Renten-hier EM-Rente-Es gibt ja diese Ländereinteilung für die

verschiedensten Länder-Wenn in dem Ost-Europäischen Land,wohin ich ausgewandert bin,ebenfalls in dieser

Liste steht  1/2 sagt mir mein natürlicher Menschenverstand,daß der Grundfreibetrag von z.B. 2019  - 9000,-Euro

dann nur  4500,- Euro beträgt.Nun bin ich bereits seit 2008 EM-Rentner und somit ein Leben lang auf 56% festgelegt,was das zu besteuernde Einkommen betrifft.

Zusätzlich habe ich einen GdB 90 % -unbefristet- was zwar schlecht für meine Gesundheit ist-aber gut für meine eventuell zu zahlende Steuer-

Nun war ich im öff.Dienst beschäftigt und beziehe,obwohl belogen & betrogen,eine Netto-Rente von zusammen

1580,-Euronen monatlich.Ich habe keine Unterhaltspflichten zu leisten und muß mich erstmals im Jahr 2020

beim Finanzamt Neubrandenburg,melden.Das ich dann den Antrag stelle wieder so steuerlich veranlagt zu werden,ist mir klar.Das FA-NBG hat mir gesagt,daß ich erstmal ganz ruhig bleiben soll,da überhaupt nicht fest steht , ob und wie viel ich überhaupt an Steuern zu zahlen habe-Ich habe keine weiteren Einkünfte und kann auch nichts arbeiten,was bei einen GdB 90% zwar nicht immer zu 100% sicher ist,aber in meinen Fall unmöglich.Zusätzlich unterstütze ich noch meinen Bruder monatlich mit 100,-Euro und meine Mutter ebenfalls mit einen kleinen , mehr symbolischen Geldbetrag

Ich muß der Ehrlichkeit halber aber sagen,daß ich nix nach Bulgarien ausgewandert bin,sondern in unser schönes

östliche Nachbarland , Polen.Aber das spielt eh keine Rolle,da auch hier in dieser ominösen Ländertabelle Polen

mit  1/2 angegeben wird.

Wer von Euch kann mir eine nachvollziehbare und verständliche Auskunft/Antwort auf meine,hoffentlich verständliche angebrachte Frage,geben.

Vielen Dank im voraus und einen schönen Sommer nach Bulgarien

DOM-PROBST / NORD-SCHLESIEN WO ES SICH SO WUNDERBAR LEBEN LÄSST

 


   
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