@lavendura
Hallo Lavendura,
Danke trotzdem für die Mühe-Ich lasse mal meinen Eintrag einfach so stehen,vielleicht
hat noch jemand anderes eine andere Erfahrung gemacht
MERCI
DOM-PROBST
Moin,
bei vielen Finanzämtern können Einsprüche auch schon per E-Mail gemacht werden.
Gruß
Danke für Deine Ausführungen Rose, das ist absolut hilfreich....SPITZE!!!
Hier ist Sibylle aus Leipzig und ich möchte spätestens Ende März 2020 in Varna sein, kaufe mir dort
eine Wohnung am Meer....mein Traum...!
Wo wohnt Ihr denn???
Liebe Grüße!
Eine Bitte: Nichts ungefiltert behaupten zu anderen Kommentaren hinsichtlich "Richtig/Falsch", wenn man es möglicherweise selbst nicht korrekt weiß. Und was heißt "nomineller Wohnsitz"? Nach meinem Kenntnisstand ist man grundsätzlich erst einmal dort steuerpflichtig, wo man seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat und mehr 180 Tage/Kalenderjahr lebt. Mit Bulgarien gibt es ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Mir hat die zuständige Rentenversicherungsstelle in Neubrandenburg - analog Kommentar Eli - gleiche Auskunft erteilt. D.h., ich kann eine unbeschränkte ESt-Pflicht in Deutschland beantragen, wenn ich ausschl. nur meine dt. Rente erhalte. Und zwar in der Versteuerungshöhe, wie sie zum Zeitpunkt des Renteneintritts (!) gesetzlich festgeschrieben war. Unabhängig davon, dass ich nicht v o r meiner Auswanderung die unbeschränkte ESt-Pflicht beantragt habe, sondern erst im Nachhinein. Vorsorglich: Ich gebe hier meinen Kenntnisstand weiter ohne den Anspruch, eine Steuerbehörde ersetzen zu wollen...!
wo man seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat und mehr 180 Tage/Kalenderjahr lebt.
Noe.
Gewoehnlicher Wohnsitz: Ja.
Und mehr als 180Tage/Kalenderjahr lebt: Nein.
Waere ja sonst einfach, dem FA zu entgehen: Sich einfach in 3 (Nicht-BRD-) Laendern innerhalb eines Jahres aufhalten.
Wobei der Begriff "gewoehnlicher Wonsitz" auch etwas vage ist. Einfach mal googeln ....
@speibl
Wenn man sich ein wenig mit deutscher Steuergesetzgebung auskennt, muss man nicht googlen...Meine Empfehlung daher: Zum FA gehen und sich dort informierten! Und: Es gibt auch (steuerliche) Definitionen, was das Vokabular "Gewöhnlicher Aufenthaltsort" betrifft! Da ist dann eben und ggf. auch nichts mehr mit "vage"...
Wenn man sich ein wenig mit deutscher Steuergesetzgebung auskennt, muss man nicht googlen...
Offensichtlich doch. Denn warum sonst schreibst Du unrichtige Angaben (180 Tage) ?
Und was Deine "Empfehlung" betrifft, die ist auch nicht korrekt. Du scheinst nicht zu wissen, dass muendliche Auskuenfte eines FA-Mitarbeiters keine Rechtsbedeutung haben. Den Gang kann man sich also sparen. Koenntest daher hoechstens eine schriftliche Anfrage empfehlen.
Hilfe beim Googln:
Die Begriffe lauten "Wohnsitz" und "Gewöhnlicher Aufenthalt" ergänzt vielleicht durch "Steuerrecht".
Ich würde das einfach so erklären:
Bin ich nicht mehr in D mit Wohnsitz gemeldet und habe auch keine Einkünfte dort, bin ich da auch nicht mehr steuerpflichtig. Egal, wo ich wohne.
Die 183 Tage-Regelung ist Teil des Doppelbesteuerungsabkommens und sieht vor, dass wer sich weniger als 183 Tage im Jahr (i.d.R. das Kalenderjahr) in Deutschland aufhält, keine Einkommensteuer zu zahlen hat.
Eine Ausnahme ist der Besitz eines selbst genutzten Hauses oder Wohnung. In diesem Fall haben auch Auswanderer einen Wohnsitz im Inland, egal ob sie im Ausland gemeldet sind.
Da sie jederzeit nach Deutschland zurückkehren können, sind sie nach deutschem Steuerrecht unbeschränkt steuerpflichtig. Auch die ständige Nutzung eines Hotelzimmers kann als gewöhnlicher Aufenthalt ausgelegt werden.
Beziehe ich aus D Einkünfte, (dazu gehört auch Rente) und bin nicht mehr mit Wohnsitz in D gemeldet, bin ich auch in D steuerpflichtig. Egal wo ich wohne.
Das sind die einfachen Varianten. Daneben gibt es ja noch Anderes. Und das sollte jeder selbst mit einem Steuerberater abklären, wie Lavendura hier schon oft geschrieben hat. LG Eli
hier der Link
@speibl
Ich glaube, Dir hilft es, wenn man Dir uneingeschränkt zustimmt, auch bezüglich Deiner eigenwilligen "Interpretation" meiner Empfehlung.
Ja, was muß man in Bulgarien machen?
Muß ich für meine Rente aus dem Ausland Steuern bezahlen oder nicht.
Wie funktioniert das in Bulgarien von der Steuerbefreiung für die Rente?
Kennt sich da jemand aus oder sind alles Vermutungen
Muß ich für meine Rente aus dem Ausland Steuern bezahlen oder nicht.
Bulgarische Rentner zahlen überhaupt keine Steuer.
Deutsche Rentner mit einer oder mehreren Renten mit Wohnsitz in Bulgarien müssen eine Steuererkärung in D beim Finanzamt Neubrandenburg machen. Dort kann man auch anrufen und fragen.
Falls man aus zwei oder mehreren Ländern Rente bekommt, sollte man das eventuell mit einem Steuerberater abklären. Wir sind keine Steuer oder Rechtsberater, sondern geben nur Tipps. LG Eli
Herzlichen Dank für diese Auskunft.
In Spanien mußte ich für meine Rente aus dem Ausland in Spanien Steuern bezahlen.
Ein Hallo in die Runde!
Wir sind am 10.3. in Bulgarien angekommen und wollten drei Wochen Urlaub machen, die Gegend anschauen, neue Freunde und Konzerte besuchen. Dann hat uns Corona erwischt!
Wir haben den Shutdown genutzt und ein Coronahaus gekauft, mit allem drum und dran, also auch gleich mit Litchna Karte, damit wir wieder ins Land können, falls es die 2. Welle gibt.
Am 9.6. geht es zurück nach D. dort liegt jetzt auch schon mein Rentenbescheid, denn seit 1.4. bin ich Rentnerin.
Muss ich mich jetzt umgehend mit der Rentenstelle in Verbindung setzen? Anhand der SteuerID werden die sowieso schon wissen, dass ich eine Litchna Karte und ein Bankkonto in BG habe?! - oder?
Ich habe in D noch eine Immobilie und auch noch mein Geschäft angemeldet. (ich habe ein Gästehaus und weiß noch nicht ob wir eine Coronapleite werden?) D.h. ich werde die nächsten Jahre pendeln, (wer überprüft das?) auf jeden Fall vorerst dort einen Wohnsitz haben.
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
LG sendet Helga
Hallo
Auch ich habe eine Frage : Heute bekam ich Post vom dt. Finanzamt , meine Unterlagen wären nicht vollständig . Sie brauchen noch vom bulg . Versicherungsinstitut eine Bescheinigung , das ich keine(bzw in welcher Höhe ) bulg. Rente beziehe . Hat jemand so etwas schon gemacht oder davon gehört ? Die vorigen Jahre wollten sie das nicht und es muß ja auch in der Steuererklärung angegeben werden( Anlage R Punkt 4 und 14 ).
Nun habe ich etwas Bange - es gibt ja noch 193 andere Staaten , woher ich Rente beziehen könnte ? .
mit besten Grüßen Ha-Jo
Hallo Ha-jo,
warum machst du in Deutschland deine Steuererklärung?
Ich war früher in Spanien Steuerpflichtig weil ich dort gemeldet und Berufstätig war, da wurde nie etwas aus D. verlangt.
In Spanien mußte ich nur alle Einkünfte angeben.
Gruß aus Kamenar
Hallo ha-jo, haben Sie Dir dafür ein Formular mitgeschickt? Wir haben die Bescheinigung EU/EWR ausgefüllt und da steht
Einkünfte, die im Ansässigkeitsstaat der Besteuerung unterliegen.
Unter anderem auch Renten. Ich weiß es nicht 100%ig , aber ich glaube, das Rentner hier keine Steuern auf Ihre Rente zahlen. Ich habe nochmal im Netz nachgeschaut ob das so ist, aber nichts gefunden. Es stand nur - In Bulgarien selbst werden Renten nicht besteuert - Also wenn die Renten hier nicht der Besteuerung unterliegen, braucht man das auch nicht anzugeben. Und das geht natürlich gar nicht.
Es kann sein, das wir das auch noch bekommen. LG Eli
@lavendura Ja klar , die EWR- Bescheinigung ging jedes mal mit . Auch auf der Anlage R wird nach einer ausländischen Rente gefragt . Sie haben also alle Angaben . Aber sie sitzen am längerem Hebel , für morgen habe ich einen Termin mit meiner Dolmetscherin dafür gemacht . Kostet also nur Zeit , Geld und Nerven .
Was mir einfällt : auf der EWR-Bescheinigung wird doch nur zu versteuerndes Einkommen eingetragen : Und meines Wissens nach werden die bulg. Renten (hier ) nicht versteuert . Kann mich aber täuschen .
LG Ha-Jo