Ein Hallo in die Runde und noch ein gesundes neues Jahr für alle Forenmitglieder ,
ich trage mich mit dem Gedanken eine Motorroller welche in D nur ein Versicherungskennzeichen braucht in BG zu lassen. Wie wohnen aber immer nur sporadisch in BG und haben unseren Wohnsitz in D . Muss ich dann das Teil in BG zulassen oder kann ich weiter mit dem deutschen Versicherungsschild fahren ? Hat da jemand von Euch eine Ahnung ?
Hallo,
normalerweise haben die kleinen Kennzeichen in der EU Versicherungsschutz.
Die Frage wird hier aber keiner beantworten können, da niemand die dazugehörigen Versicherungsbedingungen kennt.
Einfach in den Unterlagen der Versicherung (Versicherungsbedingungen) nach dem Geltungsbereich schauen. Dort ist das geregelt.
Grüße
Bernd
Danke für die Antwort. Ich dachte eher, dass es auch eine zeitliche Begrenzung gibt ( z.B. 3 Monate ) und dann eine Ummeldung erfolgen muss oder eben nicht .
Autos und Motorräder müssen ja nach 185 Tagen umgemeldet werden aber Roller bis 45 km/h sind ja in D nicht registriert. Also falls jemand helfen kann würde ich mich freuen.
Das hängt damit zusammen, dass es sich bei einem Roller um ein "Versicherungskennzeichen" handelt und bei PKWs, LKWs und Motorrädern um ein "amtliches Kennzeichen".
Roller haben lediglich eine Betriebserlaubnis. Andere Fahrzeuge haben Zulassungsbescheinigungen I und II.
Die Versicherungskennzeichen werden jedes Jahr zum 01.03. ausgegeben und haben 1 Jahr Gültigkeit.
Grüße
Bernd
Wie wohnen aber immer nur sporadisch in BG und haben unseren Wohnsitz in D .
Wenn du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hast, gilt deutsches Recht. Also Betriebserlaubnis und Versicherung in D. Du kannst den Roller gar nicht in BG anmelden. Oder bist Du in BG mit Wohnsitz gemeldet und hast eine Aufenthaltsgenehmigung? LG Eli
Hier ist mal ein Link, vielleicht hilft er weiter.
https://www.pcwelt.de/ratgeber/Pedelec-S-Pedelec-E-Bike-E-Scooter-E-Roller-Was-ist-was-10570023.html LG Eli