wenn ich mal kurz googel finde ich das: https://www.ruskov-law.eu/bulgarien/article/anmeldung-selbststaendige-taetigkeit.html
Sehr cooler Link, vielen Dank.
Punkt 2:
Kann der Nachweis über die finanziellen Mittel, wie in Italien, möglicherweise in bar gezeigt werden?
Zu Punkt 3:
Wofür braucht ein Freiberufler einen Nachweis seiner Ausbildung?
Wäre es ratsam zunächst einen Arbeitsvertrag zum Mindestlohn zu haben?
Leistungen kann ich auch über eine europäische USt-Nr. anders abrechnen.
Der Grund ist, dass es relativ schnell gehen sollte und auf acht Monate Aufenthalt hinaus läuft, danach sieht man weiter. Das bedeutet eben, dass ich mich in BG anmelden muss.
BG wäre meine vierte Auslandsstation, musste nie einen Ausbildungsnachweis erbringen. Hab ich gar nicht mehr.
Ich wohne seit rund 25 Jahren im Ausland. Habe noch nie direkt in meinen Ausbildungsberufen gearbeitet. 🙂
Könnte sowohl bei der IHK Bremen für den Elektriker, als auch in Witten für den Betriebswirt nach einer Kopie fragen.
Die sagen Null über meine Quali in dem Bereich aus, in dem ich tätig bin. Ich mache (werde machen… wenn) Internetstruktur für eine Schweizer Firma 🙂
Das erfolgt normal freiberuflich über eine Beratervertrag.
Naja, und dafür ist eine längere persönliche Anwesenheit nötig. Also die reguläre Anmeldung. Ungern würde ich viel Geld investieren, das gibt BG bei meinem Volumen nicht her.
Wenn es eine andere Lösung gibt, wäre ich sehr froh.
Hört sich gut an.
Nur sind wir bei AG weit von dem entfernt, was der Job hergibt. Sooooo viel kommt da nicht 🙂
Und eine Bulstat Regiestrierung wäre bei dem was reinkommt, unter dem Jahres-Limit von 50.000 bgn, unnötig.
Auch der nicht ganzjährige Aufenthalt gibt das her.
Allerdings muss ich mich als Ausländer sowieso da registrieren, selbst wenn meine eigene Firma mich von nach BG als Handelsvertreter hinschickt oder ich von Erspartem leben wollte. Richtig? Sind halt mehr als 6 Monate.
Als Einzelkaufmann möchte ich wegen der Haftung (gesamtes Privatvermögen) nicht in Erscheinung treten.
Es bliebe "nur" die EOOD, richtig?
Oder eben ein Anstellungsvertrag und Abrechnen der Extraleistung über bestehende, italienische USt Nummer?
EOOD Gründung kostet in der Summe rund 1.500 Euro. Passt das in etwa?
Was kostet eine Auflösung?
Nun, ich finde das Thema hier auch sehr interessant. Mich würde für die Zukunft eben mal interessieren, wie verfahre ich mit meinem selbst geernteten Obst in BG, wenn ich es im Sommer oder im Herbst in ein paar Stiegen mit nach D nehmen will? Es kann ja dann hier in D passieren, das ich das ein oder andere Kilo vieleicht verkaufen werde?
Was die Rechtsanwaltskanzlei (s. o.) angeht, so kann ich sie nur empfehlen. Habe sie auch vorher über meinen Vorverkaufsvertrag und meinen Kaufvertrag blicken lassen. Sind jetzt nicht ganz billig, man fühlt sich aber etwas sicherer.
@lavendura
Hallo lavendura
nun, ich habe immerhin so an die 600 Apfelbäume, ein gutes Dutzend Pflaumenbäume, ein paar Nußbäume. Ich wollte nicht unbedingt alles verfallen lassen. Man hat mir zwar vom Voreigentümer zugesagt, es gebe wahrscheinlich Abnehmer, aber verlassen wollte ich mich darauf nicht ganz. Deshalb habe ich im Februar einiges an organisatorischen Sachen zu erledigen. Auch ein Bienenzüchter hat sein Domizil bei mir auf der Plantage.
Was es letztendlich alles an Sorten sind, so muss ich mich erst Step by Step ranarbeiten. Bei den Pflaumen weiß ich so viel, sie werden erst im September reif. Die Äpfel sind schon eher, aber eben auch nicht alle.
Ich lass mich überraschen.
Gruß ?
Hallöchen. Das Thema interessiert mich jetzt auch 🙂
Bis zu einem Betrag von 25.000€ könntest du die Mwst in Bulgarien abführen. Bedeutet bei Verkauf an Privat müsstest du dann entweder in D 19% abführen oder in BG 20%
Wenn du an einen Geschäftsmann verkaufst musst du die Steuer nicht annehmen.
Wenn du sie aber nimmst muss sie abgeführt werden.
Ob du dafür eine GmbH gründen musst - kann ich dir leider nicht sagen.
Oder bist du vielleicht auch schon selbst voran gekommen?
wow - das wird ja ein großes Unternehmen! Kleine Richtgröße: wir haben im guten Apfelsommer 2017 aus ca. 30 Apfelbäumen, locker 400l Apfelsaft gemacht!
Vielleicht passt mein Thema auch hier her?
Ich betreibe in D zwei Gästehäuser.
Die erste Immobilie gehört noch mir (Verkauf an meine Tochter läuft)
Die zweite Immobilie hat voraus schauend gleich meine Tochter gekauft.
Ich bin dann Pächter/Betreiber beider Häuser. Meine Tochter ist bei mir angestellt. Lt. STB sollte ich das Geschäft nicht an meine Tochter übergeben. (ca. 40% Steuern) Desweiteren brütet mein Steuerberater gerade darüber, ob ich den Betrieb nicht vorübergehend abmelden sollte?!
Stellt sich mir die Frage: Abmelden und von BG aus wieder anmelden? Ist das möglich? Hat hier im Forum jemand Erfahrung damit?
Hallo Helga, nun, das mit den vielen Apfelbäumen wird sich in den nächsten Jahren klären. Da die Vorbesitzer auf Grund von Arbeitsaufwand und Zeit keine so richtige Lust mehr auf das Ganze hatten, hatten sie es eh schon zur Bewirtschaftung "verpachtet". Nur wir haben schon bei der Besichtigung letzten August und auch beim Notartermin die Möglichkeit gehabt, uns ein kleines Bild vom Zustand der Plantage zu machen. Fazit, jetzt im Februar und März werden wir die Sachen anfangen zu bearbeiten, sprich großzügig ausschneiden und im Fall der Fälle sogar den ein oder anderen Baum "grundveredeln". Wir werden zwar auf Anhieb nicht alles schaffen, aber ich weiß, was ich die nächsten Frühjahre machen werde. Für uns soll das Ganze eher Hobby bleiben. Wenn was dabei rausspringt, so sind wir auch nicht böse. Letztendlich sind wir da auch etwas aufs Wetter angewiesen, und wenn die stationierten Bienen nicht wollen oder können, dann gibts eben keine Äpfel. Da wir uns später auch viel selber anbauen wollen, also auch Gemüse aus dem eigenen Garten ernten wollen, so wird sowie so der ein oder andere Baum weichen müssen. Gut Ding hat weile - sagen wir dann immer.
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