Ich habe unterschiedliche Aussagen zu dem Mietvertrag bei Beantragung der Lischna Card.
Muss der Mietvertrag notariell beglaubigt sein oder reicht der Originalvertrag in bulgarischer Sprache?
Wer muss den Vertrag gegebenenfalls beglaubigen lassen? Der Vermieter?
Muss der Vermieter noch ein spezielles Formular Wohngeberbescheinigung ДЕКЛАРАЦИЯ ausfüllen und beglaubigen lassen?
Was ist, wenn der Vermieter die Beglaubigungen nicht vornehmen will?
Wäre Oblast Varna.
Danke für zielführende Antworten.
Viele Grüße
Servus, bei uns war der Mietvertrag notariell Beglaubigt und die Vermieterin war mit beim Notar und direkt anschließend beim Migrationsamt. Ging alles ohne Probleme; das war 2021 in Burgas.
Dass der Mietvertrag notariell beglaubigt wird, ist meines Wissens Standard in Bulgarien.
Gruß Harry
Ja, habe ich auch so mehrfach gehört.
Die Maklerin, welche mir die Wohnung anbietet und einen sehr freundlichen und kompetenten Eindruck macht, sagt, dass ein Originalvertrag in bulgarischer Sprache ausreichend wäre.
Nun bin ich natürlich verunsichert, ob ich den nicht beglaubigten Mietvertrag unterschreiben soll?
Viele Grüße
Den musst Du vorher unterschreiben und anschließend beglaubigen lassen (mit Vermieter). Ich kann nur das sagen, was ich selber erlebt habe. Unser Mietvertrag war zweisprachig und trotzdem beglaubigt. Ob das auch anders geht, kann ich Dir leider nicht sagen.
Gruß Harry
Danke.
Wie gesagt, eigentlich macht die Maklerin einen sehr netten und kompetenten Eindruck.
Der Mietvertrag liegt mir auch zweisprachig vor. Kann da eigentlich keine Fehler erkennen.
Dann werde ich einfach mal mit dem Mietvertrag beim Amt vorsprechen und schauen, was die mir sagen.
Grüße und Danke