AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Werbung auf
bulgarien-auswanderer-forum.de

 

der
XANTILON – Rainer Wallenfels
Wazela bl. 6 App 9a
8240 Slantschev Brjag

 

§ 1 Geltungsbereich der AGB
1. Für sämtliche mit der XANTILON geschlossenen Verträge über die Schaltung eines Werbemittels respektive mehrerer Werbemittel auf bulgarien-auswanderer-forum.de gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“).

2. Die Aufträge bzw. Buchung von Werbung auf unserer Plattform werden nur auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn XANTILON ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. XANTILON schließt vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung einen Vertrag mit dem Kunden, grundsätzlich auf der Grundlage seiner eigenen AGB. Die aktuelle Version der AGB ist unter: agb.pdf abrufbar. (Link defekt)

4. XANTILON ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. XANTILON wird seine Kunden rechtzeitig, d.h. mindestens einen Monat vorher, über die Änderung unterrichten. Dies geschieht für gewöhnlich durch einen Hinweis in den Auftragsbestätigungen.

§ 2 Auftrag, Werbeauftrag
1. Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ABG“ genannt) ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel im Forum bulgarien-auswanderer-forum.de zum Zwecke der Verbreitung. Der Vertrag wird zwischen XANTILON und einem Kunden, einem Gewerbebetreibenden oder einer Agentur (alle nachfolgend “Kunde“ genannt) abgeschlossen.

2. Bezüglich des Werbeauftrags gelten ausschließlich die AGB für Online-Werbung sowie unsere Preisliste, die einen Bestandteil des zwischen XANTILON und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags bilden. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Inserenten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere führt eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens XANTILON nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. XANTILON schließt, vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen, grundsätzlich nur einen Vertrag mit dem Kunden auf Grundlage seiner eigenen AGB.

§ 3 Werbemittel
1. Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

  • Link
  • Text
  • Bild
  • Banner
  • Tonfolgen und/oder Bewegtbildern
  • Video

2. Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der Auftragsbestätigung ausgewiesen sind.

§ 4 Vertragsschluss
1. Der Vertrag zwischen XANTILON und dem Kunden kommt durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags durch XANTILON zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die AGB zu grunde. Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen werden bezogen auf einzelne Werbemittel oder für eine festgelegte Anzahl von Werbemitteln. Zudem können feste Termine für einzelne Schaltungen oder ein entsprechender Laufzeitraum der Werbemittel vereinbart werden.

2. Von einem Vertragsschluss ausgeschlossen sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

§ 5 Abwicklungsfrist
1. Der Vertragsabschluss ist an Zeiträume gekoppelt, in denen die Werbemittel veröffentlicht werden. Diese Zeiträume sind aus der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Laufzeit ist auf maximal ein Jahr beschränkt. Eine nachträgliche Verschiebung oder Abänderung der Laufzeit ist nicht möglich, sofern zwischen den Parteien nichts anders schriftlich vereinbart wurde. Die Laufzeit kann frühestens 2 Wochen vor Ablauf der Anzeigevereinbarung verlängert werden. Hierzu ist eine erneute Anfrage durch den Kunden, sowie eine Auftragsbestätigung durch XANTILON und die Vorkasse durch den Kunden von Nöten.

2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde den in der Auftragsbestätigung angezeigten Gesamtpreis überwiesen hat.

3. Eine Verlängerung des Vertrages kommt erst dann zustande, wenn der Kunde den in der Auftragsbestätigung angezeigten Gesamtpreis überwiesen hat.

§ 6 Stornierung des Vertrages
1. Eine Stornierung des Auftrags ist grundsätzlich nur bis spätestens zehn Werktage vor dem vereinbarten Erscheinen des Werbemittels möglich und muss schriftlich erfolgen. Hierzu wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% der Vertragssumme erhoben. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich.

§ 7 Platzierungsangaben
Maßgeblich für die Plazierungsangaben der Werbemittel ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang.

§ 8 Bereitstellen der Werbemittel
1. Der Kunde garantiert, die Werbemittel vollständig, rechtzeitig, fehlerfrei und in geeigneter Form und in dem in der Auftragsbestätigung genannten Format bereitzustellen. Rechtzeitig ist eine Anlieferung bis spätestens zehn Werktage vor Schaltungsbeginn.

2. Die Kosten von XANTILON für eine vom Kunden nach Datenanlieferung gewünschte oder zu vertretende inhaltliche bzw. zeitliche Änderung des Werbemittels hat der Kunde zu tragen.

3. Die Pflicht seitens XANTILON zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

4. XANTILON ist bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter oder ungeeigneter Anlieferung des Werbemittels oder bei verspäteter Anlieferung des Werbemittels nicht zur Verbreitung des Werbemittels verpflichtet. Werden erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen respektive Dateien rechtzeitig angeliefert, so fordert XANTILON Ersatz an.

5. XANTILON ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Vorlagen zu bearbeiten, soweit dies zur Schaltung des Werbemittels auf den Medien von XANTILON erforderlich oder ratsam ist.

§ 9 Ablehnungsbefugnis
1. XANTILON behält sich vor, Werbeaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für XANTILON wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist, oder nicht zum Forumthema passt. Gleiches gilt für den Fall, dass die in dem Werbeauftrag beworbene Ziel-URL gegen einen der oben genannten Ausschlussgründe verstößt.

2. Die Zurückweisung wird dem Kunden von XANTILON schriftlich mitgeteilt. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, XANTILON eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Kunden nach Nachweis durch XANTILON in Rechnung gestellt werden. Geht dieser Ersatz bzw. die neue Adresse, nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Insertionstermines bei XANTILON ein, behält XANTILON den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt.

3. XANTILON ist berechtigt, die Schaltung des Werbemittels vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die der mit der Werbung verbundene Hyperlink verweist. XANTILON wird den Kunden über die Sperrung unterrichtet. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Kunden nach Nachweis durch XANTILON in Rechnung gestellt werden. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

4. XANTILON ist berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel gänzlich zurückzuziehen, wenn der Kunde nachträglich unabgesprochene Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt oder die URL der Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem Fall steht dem Kunden keine kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei XANTILON seinen vereinbarten Vergütungsanspruch behält.

5. XANTILON behält sich ausdrücklich das Recht vor, Werbemittel gänzlich abzuschalten, sofern eine Anzeige gegen den Kunden vorliegt. Ebenso verhält es sich, wenn Beschwerden gegen die Seriosität des Kunden vorliegen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Ersatzanspruch und XANTILON behält seinen vereinbarten Vergütungsanspruch für den Restzeitraum, in dem das Werbemittel gebucht wurde.

6. XANTILON behält sich ausdrücklich das Recht vor, solche Werbeschaltungen abzulehnen, die in Zusammenhang mit der Nutzung von Mehrwertdiensterufnummern stehen, insbesondere für sog. „Dialer“ über 0190-oder 0900er-Rufnummern.

§ 10 Rechtegewährleistung
1. Der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt XANTILON von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird XANTILON von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, XANTILON nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

2. Der Kunde überträgt XANTILON sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.

3. Der Kunde garantiert, bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen einzuhalten.

§ 11 Gewährleistung von XANTILON
1. XANTILON gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

2. Die Gewährleistung gilt daher nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft -und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern oder Online-Diensten) oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall der Ad-Server oder der Server des jeweilig zum Einsatz kommenden Content-Management Systems (CMS), der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

2.2 XANTILON weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. XANTILON garantiert nicht, dass von ihm eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. XANTILON gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass die von XANTILON eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

3. Dem Kunde ist bekannt, dass es auch im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zum Ausfall der Server oder des von XANTILON genutzte CMS kommen kann. Bei einem Ausfall des CMS oder den darin befindlichen Plugins über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Kunde Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt XANTILON eine hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

5. Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar und verjähren gegenüber Unternehmern abweichend von den gesetzlichen Regelungen bereits nach Ablauf der Schaltdauer der Werbemittel.

6. Darüber hinausgehende Garantien übernimmt XANTILON nicht.

§12 Mängelrüge
1. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Kunde das eingeschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.

2. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelrüge innerhalb von fünf Arbeitstagen, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten für etwaige von ihm gewünschte nachträgliche Änderungen.

§ 13 Ausfall oder Verschiebung des Werbeauftrages
1. Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstigen Gründen aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Kunde hiervon informiert. Die Information erfolgt vor der Umstellung, sofern dies zeitlich vernünftigerweise möglich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Kunde informiert, wenn der Werbeauftrag in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet wird. Sofern der Kunde der Verschiebung der Durchführung des Werbeauftrages bzw. der Einbettung in ein anderes Umfeld nicht schriftlich binnen einer Frist von fünf Arbeitstagen nach entsprechender Information widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Kunden.

2. Im Fall, dass der Werbeauftrag weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann oder im Fall, dass der Kunde der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, soweit nicht bereits verbraucht. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

2. Eine Verschiebung der Anzeige-Zeiträume aufgrund eines Datumfehlers durch den Kunden ist nicht möglich, da die Anzeige der Werbemittel automatisch über das System koordiniert wird und die Menge der Werbemittel in einem bestimmten Zeitraum ebenfalls beschränkt ist. Ein Eingriff in die Software und somit in das System ist nur mit sehr hohem Kostenaufwand möglich und wird ausgeschlossen.

§ 14 Haftung
1. Schadensersatzansprüche gegenüber XANTILON sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden.

2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet XANTILON für jede Fahrlässigkeit bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe des Preises des Werbemittels.

3. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Kunden nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

§ 15 Preise/Preisliste
1. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste oder die Preise im Angebot von XANTILON. Eine Änderung der Tarife im Einzelfall bleibt vorbehalten. Für von XANTILON bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von XANTILON mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.

2. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

§ 16 Zahlung

1.Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Vorkasse und kann per PayPal oder Überweisung geschehen. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Werbemittels wird das Werbemittel automatisch abgeschaltet und erst wieder aktiviert, wenn der Kunde eine erneute Anfrage startet, eine Auftragsbestätigung von uns erhalten hat und erneut in Vorkasse geht.

§ 17 Kündigung
1. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

2. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien vorbehalten. Im Falle, dass der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigt, wird ihm aufgrund der verkürzten Anzeigezeit der Werbemittel keine Differenzzahlung zur ursprünglichen Schaltzeit der Werbemittel gewährt. XANTILON ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist, der Kunde in der Vergangenheit bereits einmal das Werbemittel bzw. die Ziel-URL eigenmächtig geändert hat, der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt oder der Kunde ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot von XANTILON zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt.

3. Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann XANTILON mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen. XANTILON hat keine Nachweispflicht über den Grund der Kündigung.

§ 18 Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Der Kunde garantiert die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien von XANTILON, die im Rahmen der Online-Präsenz von bulgarien-auswanderer-forum.de abrufbar ist.

§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist der Sitz von XANTILON.

2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von XANTILON.

3. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von XANTILON vereinbart.

§ 20 Schlussbestimmungen
1. Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen AGB sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform. Bei Versendung per E-Mail ist das Eingangsdatum beim jeweils anderen Partner maßgebend.

2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

3. Die Regelungen in diesen AGB gehen im Konfliktfalle den Regelungen in den Preistabellen vor.

4. Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten evtl. ausfüllungsbedürftiger Lücken.

Stand 07/2022, Änderungen vorbehalten