Ab dem 14. November dürfen Lebensmittelgeschäfte Personen unter 65 Jahren gemäß einer neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums zwischen 13:30 und 16:30 Uhr nicht bedienen.
Apotheken dürfen Personen unter 65 Jahren gemäß der neuen Verordnung zwischen 8 und 10 Uhr morgens und zwischen 13:30 und 16:30 Uhr nicht bedienen.
Nur Personen ab 65 sind zu den angegebenen Zeiten zugelassen.
Dies hat der Gesundheitsminister mit der heute erlassenen Verordnung днес RD-01-655 / 13.11.2020 angeordnet. LG Eli