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Eli
 Eli
(@eli)
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Beiträge: 854
Themenstarter  

Ab dem 14. November dürfen Lebensmittelgeschäfte  Personen unter 65 Jahren gemäß einer neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums zwischen 13:30 und 16:30 Uhr nicht bedienen.

Apotheken dürfen  Personen unter 65 Jahren gemäß der neuen Verordnung  zwischen 8 und 10 Uhr morgens  und zwischen 13:30 und 16:30 Uhr nicht bedienen.

 

Nur Personen ab 65 sind zu den angegebenen Zeiten zugelassen.

Dies hat der Gesundheitsminister mit der heute erlassenen Verordnung днес RD-01-655 / 13.11.2020 angeordnet. LG Eli


   
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