Nein, du musst deine Fahrerlaubnis erst nach 10 Jahren Wohnsitz hier in eine bulgarische Fahrerlaubnis Umwandeln lassen. Es sei denn dein Fs läuft vorher ab. Dann natürlich dementsprechen früher.
Gruss Rainer
Hallo Rainer, gilt das auflaufend oder nur, wenn die Aufenthaltsgenehmigung 10 Jahre beträgt?
LG Eli
@eli wenn du offiziell in BG 10 Jahre, also mit Aufenthaltsgenehmigung (Litschna Karte) gemeldet bist.
Hintergrund ist die Gleichberechtigung der bulg. Bevölkerung und der ausl. Bevölkerung . Der Bulgare muss alle 10 Jahre seinen Fs erneuern und dazu muss eine ärztl. Bescheinigung vorgelegt werden ob man Fahrtauglich ist. Mit dieser Regelung muss dies auch der ausländer so handhaben.