@eli Danke für eure Mühe . Soweit ich es weiß , stimmt alles genau so wie du es schreibst . Diese Bescheinigung soll ich mir hier vom Amt holen Und auch für dieses "Problem" wäre ja der EWR_Schein da . Und den habe ich natürlich auch wieder abgestempelt mitgeschickt . Aber was soll´s , man muß machen was das das Finanzamt will .
Sollte ich etwas neues erfahren , schreibe ich es hier . Wünscht mir Glück für morgen .
Postravi Ha-Jo
War heute bei der Rentenstelle mit der Dolmetscherin . Dort wurden wir auf Stara Zagora verwiesen . Dort wird alles mit /für Ausländer gemacht . Zvetla kann heute aber nicht dorthin , erst Mittwoch / Donnerstag .Dann sehen wir weiter . Ich melde mich .
Allen ein schönes Wochenende Ha-Jo
@eli Es hat schon Mittwoch geklappt mit der Fahrt nach Stara Z. - und das war gut so , denn dort haben wir gut zwei Stunden verbracht . Hauptsächlich mit warten . Dann sagte uns die Dame dort , wir müssen nach Sofia . Dazu fragte sie extra ihren Chef ? . Freundlicher Weise gab sie uns aber drei Tel.-Nummern von dort . Wieder im Büro versuchten wir , jemand in Sofia zu erreichen - nichts . Svetla sagte mir , sie versuche es weiter und ruft mich dann an . Wir hatten natürlich beide keine Lust , bis nach Sofia zu fahren . Wofür gibt es EDV ????
Da bis jetzt keine Rückmeldung kam , rief ich im Büro an . Fazit : das benötigte Schriftstück kann Stara Zagora ausfertigen ! Sie versuchte nun , die Beamtin von gestern zu erreichen - ohne Erfolg .
Bin nun wieder am warten ( die bulg. Lieblingsbeschäftigung ) . Eine Woche habe ich ja noch Zeit , bevor die Post abgehen muß .
beste Grüße der wartende Ha-Jo
Endlich geschafft !
Waren ja nun mehrmals bei diesem Versicherungsinstitut in S.Zagora . Bis gestern früh ohne Erfolg . Nun muß ich zwischenschieben , das ich das Finanzamt Neubrandenburg an gemailt habe . Bekam sogar Antwort ! Zur Not könnte ich auch eine eidesstattliche Versicherung ( notariell beglaubigt ) abgeben , das ich keine bulg. Rente erhalte .
Also hat meine Dolmetscherin die dt. Vorlage von mir übersetzt , kam mit zum Notar (6.-Lewa ) und ab zur Post . Was soll ich sagen : dieser Vorgang dauerte nicht einmal 2 Stunden ? ? ? .
LG Ha-Jo
Hallo Hajo,
bedeutet dies nun, dass du in D nicht mehr steuerpflichtig bist?
Liebe Grüße aus Troyan, Ralf
@dech-ralf Doch , es bleibt alles beim alten . Also mit diesem EU-EWR Dokument bin ich steuerpflichtig wie ein dort ansässiger BRD Bürger . Doch mit meiner Rente wäre ich im Nahbereich , Steuern zahlen zu müssen ( knapp 900.-€ ) . Warum ich dieses Jahr solch eine Aufforderung bekommen habe ist mir unbegreiflich .Andere in BG lebende dt. Rentner scheinen seltsamerweise solch einen Wisch nicht bekommen zu haben ? . Ich wünsche ihnen , das es so bleibt . Dämliche Bürokratie !
beste Grüße Ha-Jo
Also, ich habe mir den "Wisch" selbst besorgt, d.h. ausgedruckt. Nach tel. Rücksprache mit dem Finanzamt Neubrandenburg gibt es ein Steuerabkommen mit Bulgarien, um eine evtl. Doppelbesteuerung zu vermeiden (das würden wir auch ohne deren Info vermeiden wollen...). Man kann als in BG lebender Rentner (wie bei mir) mit dt. Rente in/aus Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleiben auf Antrag (mit entspr. Freibeträgen). Auch ist es möglich - was mir sehr entgegenkommt - dass man "automatisch", also ohne Ausfüllen von X-Steuerformularen, veranlagt wird, wenn man nur seine Rente erhält und keine weiteren Einkünfte hat. Die Datenerfassung/Kopplung mit der RV Bund "spuckts" aus und dann erhält man die Info, wieviel man an Steuern bezahlen muss. Bei mir erstmalig für das Jahr 2019 (oh, ich bin schon in Verzug; Fälligkeit war der 31.07.20. Säumniszuschläge nun möglich...) Ehe andere anfangen, zu "wettern", das es bei ihnen so gaaaanz anders ist: Dies ist mein (!) Kenntnisstand. Wie beim Lotto: Alle Angaben ohne Gewähr...
@jette Guten Morgen !
Ich war erst etwas irritiert ,so früh am Tage ? . Du hast da etwas durcheinander gebracht : bei diesem Wisch ging es um die Aufforderung , mir vom Nationalen Versicherungsinstitut einen Schein zu holen , wie viel Rente ich in BG beziehe .Solch eine Aufforderung hat ( nach meinem Wissen ) hier noch niemand bekommen .Der EU-EWR Schein und die Anlage R ( im Frühling mit abgeschickt ) sagen doch eigentlich aus , das ich nur eine dt. Rente beziehe . Aber nein , sie wollten es amtlich ? . Solltest du mal hören , das noch Jemand solch Aufforderung erhält , sag doch bitte Bescheid . Würde mich beruhigen , wenn ich nicht der Einzige wäre .
Eine ruhige Woche ! LG Ha-Jo
..."der frühe Vogel fängt den Wurm" (zumindest bei mir). Mag sein, dass ich einem Missverständnis unterliege. Ich gestatte mir dennoch die Anmerkung, dass sich das EWR-Formular auf Deutsche (u. a. in Bulgarien lebend) bezieht, die eine deutsche (!) Rente beziehen und bestätigen müssen, dass sie keine Einkünfte in Bulgarien beziehen, also auch keine bulg. Rente beziehen, was in Deinem Fall auszuschließen ist. Insofern stelle ich mir die Frage, an welchem Punkt ich gedanklich falsch gelegen habe...Wie auch immer: Einen schönen Tag und viel Erfolg bei allen Behördengängen!
Hallo in die Runde,
ich bin neu im Forum und erst seit Kurzem in BG. Da ich kommendes Jahr in Rente gehe, bin ich auf das "interessante" Thema Kürzung des Grundfreibetrages bei Wohnsitz im Ausland gestoßen. Hat jemand dazu Informationen?
Viele Dank.
@lee Bin erst jetzt auf deine Frage gestossen . Meinst du die "normalen" Freibeträge bei den Rentnern ? Wenn ja , kann ich dich beruhigen . Wenn du jedes Jahr den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
stellst , wirst du behandelt , als lebst du in D .
LG Ha-Jo
Hallo Forum, erst mal nachträglich wünsche ich Euch ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr!
Nun zu meiner Frage: ich habe hier das Formular, Bescheinigung EU/EWR in deutsch und bulgarisch und den Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer, diesen aber nur in deutsch und englisch!!! Gibt es den auch auf bulgarisch, wenn ja, wo finde ich den???
Und nun zu meiner Hauptfrage: muß ich alle diese Formulare mit zum Finanzamt nehmen, also auch die deutsche Ausfertigung?
Habe vergessen zu erwähnen, bin Rentner. Wird beim Einkommen nach dem brutto oder netto Einkommen gefragt?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
LG Günni
Hallo Forum, erst mal nachträglich wünsche ich Euch ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr!
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer, diesen aber nur in deutsch und englisch!!!
Und nun zu meiner Hauptfrage: muß ich alle diese Formulare mit zum Finanzamt nehmen, also auch die deutsche Ausfertigung?
LG Günni
Hallo Günni,
erst mal die Frage, bist Du nur in D steuerpflichtig?
Du brauchst den Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nur in deutsch für das FA in D und das muss hier nicht bestätigt werden.
Du musst mit der Bescheinigung EU - EWR in deutsch und bulgarisch zur NAP, die bestätigen Dir, daß du in BG keine steuerpflichtigen Einahmen hast mit einem Stempel. Die BG Ausführung behalten sie, die deutsche bekommst Du zurück, die ist für das FA in D. Bitte achte auf den Stempel und Unterschrift und ob alles ausgefüllt ist. Wir schicken Beides - Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer und Bescheinigung EU/EWR - immer per Einschreiben nach D, haben unseren Wohnsitz in BG und in D nichts mehr.
Mehr kann ich nicht schreiben, da ich Deine Einkommensverhältnisse nicht kenne.
LG und Честита нова година
Eli
Hallo Ha-jo und Eli,
Danke für eure schnelle und hilfreiche antworten.
Nochmal zu meiner Person, ich bin 74, also schon einige Jahre in Rente und hatte in DE damit nie etwas mit der Steuer, sprich Finanzamt zu tun. Ich lebe fest in BG und habe mit DE nichts mehr zu tun. Ein weiteres Einkommen habe ich hier auch nicht.
Das mit dem ausfüllen des bulgarischen Formulars wird zwar schwierig werden und ich hoffe, das ich es 1:1 vom deutschen über nehmen kann.
Noch eine Frage: Beim herunterladen und ausdrucken der EU/EWR Bescheinigung war da noch ein Formular mit dem ich nichts anfangen kann. Das steht ganz oben " Nur vom deutschen Finanzamt auszufüllen"!
Was ist damit? Mus ich das auch mit zum DE Finanzamt schicken??? Jetzt habe ich noch etwas gefunden. Auf der 2. Seite von dem Antrag auf wegen der Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger.....
steht ganz unten, "Bestädigung der ausländischen Steuerbehörde mit Stempel und Unterschrift"!
Dieses Formular gibt es aber nur auf deutsch und englisch, zumindest finde ich keine bulgarische Ausführung!
Also mus das auch mit zum BG Finanzamt oder nicht?
Nochmals besten Dank für eure Hilfe
Gruß Günni
@guenni Ja, beides . Das " Nur vom deutschen Finanzamt auszufüllen" kommt dann mit in den Brief , das wird vom FA ausgefüllt .
@guenni Wenn ich mich nicht irre , bekam ich auch ein bulg. Exemplar . Wenn ich ehrlich bin - so genau schau ich da gar nicht hin , abholen und rein in´s Couvert . Und noch nie Ärger damit gehabt .
LG Ha-Jo
Hallo Hajo,
Danke für deine Hilfe, hoffe daß ich den ganzen Steuermist hinter mich bringe.
Gruß Günni