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Kosten/Leistungen

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(@ichbingeloescht)
Noble Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 625
 

@lavendura

Sehr interessante Information und ich lerne gern dazu: Wie habt Ihr das mit der KV/PV geregelt nach der Auswanderung? Ich habe bisher die dt. KV/PV beibehalten (hat man mir so von der KV empfohlen) und kann in beiden Ländern zum Arzt gehen (auf Grund des bilateralen Abkommens). Betrachte ich allerdings die Kostenunterschiede, so bin ich - und ich denke auch andere im Forum - dankbar über weitergehende Infos. An dieser Stelle zunächst einen guten Rutsch ins Neue Jahr! Beste Gesundheit wünsche ich!

 

 


   
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(@buburgas)
Estimable Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 96
 

Obwohl ich eigentlich passionierter Versicherungsgegner bin, bin ich froh, nach wie vor in der deutschen KV zu sein, und auch in der privaten, stationaeren Zusatzversicherung. Ich hab mir die staedtische Klinik hier in Burgas angeschaut, die zunaechst mal erste Anlaufstation fuer die Mitglieder der bulgarischen KV ist, und die mir als Privatpatient sofort verfuegbare (Uni-)Klinik in Vetren.

Seitdem trage ich einen Zettel mit mir rum, dass ich im Falle eines Falles sofort nach  Vetren eingeliefert werden will.

Auch, was die ambulante Behandlung betrifft, hat die (teilweise) Kostenerstattung der dt. KV bei Privatbehandlung einen Vorteil: War in Vetren zum Orthopaeden, wegen Knieproblemen. Da kein Termin vereinbart, musste ich auf den  Facharzt 30 Min. warten, da dieser in einer OP war. Untersuchung und 3 Roentgenbilder kosteten mich dann 140Lv. Ist erst kuerzlich gewesen, weiss also nicht, wie viel ich erstattet bekomme. 

Man kann die deutsche Devise: "Geiz ist geil" auch uebertreiben. Zumal bei den meisten hier ansaessigen Deutschen die Wahrscheinlichkeit einer notwendigen aerztlichen Behandlung auf Grund des Alters sicherlich ansteigen wird.


   
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Eli
 Eli
(@eli)
Famed Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 854
 

@jette

Lavendura hat Recht, als Rentner schon in D versichert, kommst du nicht mehr raus. Das geht nur bei Rentenantrag innerhalb von 3 Monaten. So der letzte Stand (ohne Gewe(ä)hr  ? ). 


   
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(@ichbingeloescht)
Noble Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 625
 

@eli

Ich danke für die prompte Antwort/Info und grüße!


   
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(@ichbingeloescht)
Noble Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 625
 

@lavendura

...dann hat der Status "freiwillig versichert bei der KV" aber nichts mit dem künftigen Rentendasein zu tun gehabt, oder? Ich war immer gesetzlich versichert, da Angestellte. Vermutlich seid Ihr selbständig gewesen? Wie auch immer: Ich kenne jetzt meinen Status und freue mich für Euch, dass Ihr noch eine Wahlmöglichkeit hattet. Gruss!


   
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(@nikolaus)
Prominent Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 639
 

Ist schon lustig. Meine Frau wollte ihre Zahnarztrechnung bei der AOK einreichen. Nach langer Warteschleife kam die Nachricht:  Sie sind seit dem 01.01.2020 nicht mehr bei der AOK versichert. Grosses Erstaunen unsererseits, hatten wir beide doch den S1 im Februar bekommen. Jetzt wird alles geprüft und wir warten auf die Antwort der Fachstelle. Sind aber auch bei der Bul. KK gemeldet. Mal sehen was da jetzt kommt.


   
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Eli
 Eli
(@eli)
Famed Member
Beigetreten: 5 Jahren vor
Beiträge: 854
 

@jette

Es ist nicht so einfach, wie es klingt.

Wenn man das will, ist es am Besten gleich bei Rentenantrag zu erklären, daß man als Rentner nicht in D krankenversichert werden will, muss aber nachweisen, wo man versichert ist.

Warst Du zwischendurch  selbstständig kann es kompliziert werden. Wir waren beide selbstständig und dann noch im Ausland angestellt. Das ist Überforderung pur. Es gibt eine 9/10 Regel und Kinder zählen auch. Haben uns ein Jahr lang damit rumgeschlagen, denn so leicht kommt man nicht aus der deutschen KV raus. Man muß schon genau recherchieren, was für einen zutrifft und sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Es wird sowieso erstmal automatisch der KV Beitrag von D einbehalten. Man bekommt einen Rentenbescheid mit Abzug der KV Beiträge und kann in Widerspruch gehen, gegen diese Einbehaltung der KV Beiträge. Der Rententräger antwortet dann, das geht sie nichts an, man soll sich an die KV wenden. Die prüfen erst mal, bei uns hat sich das 9 Monate hingezogen mit ständigem Postverkehr und Einschreiben. 

LG Eli


   
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(@ichbingeloescht)
Noble Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 625
 

@eli

Dank auch für die weitergehenden Informationen. Sie treffen zwar im Grundtenor nicht auf mich zu, sind aber auf jeden Fall interessant für mich, weil ich mich insbesondere für die dt. Sozialgesetzgebung interessiere. Unabhängig davon staune ich immer wieder, wie schnell der Staat dabei ist, von einem Geld einzuholen - am liebsten gleich mit Gebühren, Verzugszinsen o.ä. Mir ist es schon lange ein Dorn im Auge, dass man den eigenen Aufwand an Zeit und Kosten für Druck, Kopien, Porto usw. nicht in Rechnung stellen kann! Dass es so lange bei Euch gedauert hat, spricht für   d  a s  , dass man eben konsequent dranbleiben muss! Gewiss profitieren andere im Forum auch von Deinen Informationen. Ich lebe damit, dass KV- und PV-Beiträge gleich von der Rentenzahlung brutto einbehalten werden. Hatte bisher das Glück, über eine stabile Gesundheit zu verfügen, war in BG noch nie beim Arzt und bin dann aber gespannt, was ich "berappen" muss und wie die dt. KV reagiert bezüglich Erstattung...


   
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(@ichbingeloescht)
Noble Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 625
 

@lavendura

...bevor ich unser Fondue ansetze....Wenn Du am 30.12. schreibst, dass Du/Ihr vor Euer Auswanderung "somit freiwillig" versichert gewesen seid, dann lese ich falsch oder habe einen anderen Kenntnisstand, d.h., man war als Angestellte zu keinem Zeitpunkt freiwillig bei der dt. KK versichert. Dafür hat schon die SGB-Gesetzgebung gesorgt, dass man "gesetzlich" (zwangs-)versichert war. Ich hatte in meinen 45 1/2 Berufsjahren auch immer diesen Status als Angestellte und hätte mich sehr gefreut, wenn ich mal die Wahl gehabt hätte... Wie auch immer: Alles ist gut bei Euch in diesem Punkt. Möge es ein gutes 2021 werden und ein Jahr, wie Ihr es Euch wünscht! Freundliche Grüße

 

 

 


   
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Paul
 Paul
(@decruppe-paul)
Reputable Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 179
 

Gibt es denn, außer den erschreckend niedrigen bulgarischen Krankenversicherungsbeiträgen, weitere wichtige Gründe,  die gesetzliche deutsche Krankenversicherung zu verlassen? 


   
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(@nikolaus)
Prominent Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 639
 

@decruppe-paul Ich denke schon. Beispiel meine Frau: Sie bekam eine Kostenvoranschlag für Zahnbehandlung. Eingereicht an AOK am 5.11.2020 heute Post, AOK teilt höflichst mit, dass ein Pauschabkommen ( ???) mit Bulgarien besteht, und damit keine Erstattung der Kosten stattfindet. Komischerweise war aber ein Antrag für K. Erstattung beigelegt.  Wir sollten uns an die Bul. KK wenden. Komischerweise ich habe einen  K.voranschlag eingereicht, der wurde akzeptiert. Hat noch jemand so was erlebt? 


   
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Paul
 Paul
(@decruppe-paul)
Reputable Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 179
 

@nikolaus9

Hab ich es richtig verstanden:

Ihr seid weiterhin bei der AOK versichert. 

Ihr habt euch mit dem "Portable Dokument S1" der AOK bei der bulgarischen Krankenversicherung angemeldet und habt deren, die bulgarische Krankenkassenkarte. 

Ihr müsst den Kostenvoranschlag für die Zahnbehandlung selber bei der AOK regeln, das macht nicht die bulgarische Krankenkasse mit der AOK? 

 


   
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(@ichbingeloescht)
Noble Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 625
 

@nikolaus

Ich bin weiterhin bei der Deutschen KV gesetzl. versichert Deutsche Rente mit Abzug der KV/PV.). Es gibt mit Bulgarien ein Sozialversicherungsabkommen. Die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) gilt grundsätzlich innerhalb der EU. D.h., ich kann sowohl in Bulgarien als auch in Deutschland zum Arzt gehen, mich behandeln lassen sowie ins Krankenhaus gehen. Allerdings in BG nur zu den dort (oft eingeschränkten) Leistungen. Meine IKK in Dt. hat mir gesagt, dass ich alle Rechnungen aufheben soll von BG und einreichen soll. Sie prüfen von Fall zu Fall hinsichtlich der Erstattung. Wichtig sei, keine priv. Ärzte und Kliniken in BG aufzusuchen. Da Du gewiss eine EHIC besitzt, kannst Du also grundsätzlich in BG zum Arzt gehen. Ich gehe davon aus, dass mir "meine" KV die richtigen Auskünfte gegeben hat. Erfreulicherweise musste ich in den vergangenen 2 Jahren in BG noch keinen Arzt aufsuchen...Bleib`gesund!

 


   
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Paul
 Paul
(@decruppe-paul)
Reputable Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 179
 

@jette

Hallo 

bei der EHIC Karte, Rückseite der normalen KV-Karte mit EU Logo (gut für den Urlaub) ist anzumerken:

Die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC genügt, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Dann besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten mit Belegen erstattet.

Gesetzlich Versicherte werden daher mit der europäischen Krankenversicherungskarte in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, der Schweiz und Serbien im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt.

Mit dem "Portable Dokument S1" bekommst du von deiner deutschen Krankenversicherung bestätigt, dass du bei Ihnen versichert bist und Beiträge bezahlst.

Mit diesem Dokument gehst du bei längeren Auslandsaufenthalten oder Auswanderung zur bulgarischen Krankenversicherung, wirst dort registriert und erhältst eine bulgarische Krankenversicherungskarte (bezahlst aber bei denen keine Beiträge!) Dann besteht Anspruch auf Gesundheitsleistungen z. B. auch Vorsorgeuntersuchungen etc., mehr als mit der EHIC Karte, wie sie nach den Gesetzen im Wohnsitzland (Bulgarien) getragen werden (als wärst du dort versichert).

Die KVs rechnen dann untereinander ab. Hat man nichts mit zu tun. 

Bist du in Deutschland benutzt du die deutsche Karte und hast die Leistungen der deutschen Krankenversicherung! 


   
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(@buburgas)
Estimable Member
Beigetreten: 3 Jahren vor
Beiträge: 96
 

Zu unterscheiden ist, ob der Betreffende noch einen Wohnsitz in D besitzt, oder nicht.

Wenn ja, kann man auf S1 verzichten. Und auch privat abrechnen lassen, mit Kostenerstattung max. nach dt. Saetzen. 


   
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(@nikolaus)
Prominent Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 639
 

@decruppe-paul Falsch, wir haben den Kostenvoranschlag bei der AOK eingereicht. Nicht bei der Bul. KK. Ja, schriftlich kann man das alles gut lesen und verstehen. Aber in wirklichkeit sieht alles anders aus. Das Dokument, das wir hier in Bg versichert sind, haben wir schon seit Februar dieses Jahres, nachdem wir den S1 dort abgegeben haben. Eine Vers. Karte wie in Deutschland gibt es hier nicht, nur das Document, das mussten wir überall vorlegen und Kopien machen. Doktor, Krankenhaus, Apotheke. Ich denke hier läuft einiges schief, was sehr gut läuft sind die Telefon Warteschleifen zur AOK. Und immer ein anderer am Telefon, jedes mal der selbe Spruch, muss ich mit der Fachstelle abklären.......Das war's dann. Wir werden sämtlichen Kontakt mit der AOK abbrechen, das Geld was wir dann sparen kommt dann als Reserve in ein Depot. Sind allein für mich schon da. 2000,- Euro im Jahr. Ein Hüftgelenk kostet 2500 Leva, kann man sogar gebraucht kaufen, kostet dann nur die Hälfte. Puh, jetzt ist aber genug gequatscht. Alles wird und ist gut. Nikolaus


   
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(@nikolaus)
Prominent Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 639
 

@decruppe-paul Unserere Hausärztin und auch die Zahnärztin wollten die AOK Karte gar nicht sehen, nur das Bulg. Dokument.


   
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(@nikolaus)
Prominent Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 639
 

Ich hatte für Zahn und Prothesen Reinigung und Prothese Auffüllung 215 Leva bezahlt. Kostenvoranschlag wurde von  der AOK anerkannt. Die 1500 Leva von meiner Frau aber nicht. In den Statuten von der AOK habe ich gelesen, das gesetzlich Versicherte, bei Abmeldung in Deutschland nicht mehr versichert sind. Da meine Arbeitsjahre nicht komplett sind, bin ich sowieso gesetzlich freiwillig versichert. Mal schauen wie ich das kündigen kann. 


   
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Paul
 Paul
(@decruppe-paul)
Reputable Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 179
 

@buburgas

Hast du dazu mehr Informationen. 

EHIC und  S1 haben unterschiedliche Ansprüche, unterschiedliche Abrechnungswege,.. und doch nichts mit dem  Erst- und Drittwohnsitz zu tun. 

Ich finde für deine Aussagen keine Quellen? 


   
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(@nikolaus)
Prominent Member
Beigetreten: 4 Jahren vor
Beiträge: 639
 

@decruppe-paul Wir  werden jetzt erst mal abwarten was sich ergibt. 


   
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